Ein 16-jähriger Schüler musste sich in Düsseldorf vor Gericht verantworten, weil er eine Brötchentüte mit einem Knall hat platzen lassen. Eine Realschullehrerin habe den Schüler wegen Körperverletzung angezeigt, sagte ein Sprecher des AG am Dienstag. Der Knall habe bei ihr einen lästigen Dauerton, einen Tinnitus, verursacht, trug die Pädagogin vor.
Zuvor habe sie den Schüler auf dem Schulhof noch gewarnt: "Mach keinen Blödsinn, davon kann man einen Hörschaden bekommen." Dennoch habe es hinter ihr geknallt und als sie sich umdrehte, habe der Schüler direkt vor ihr gestanden. Der Schüler sagte dagegen aus, er sei schon ein Stück weit weg auf dem Weg zum Papierkorb gewesen, als er die Tüte habe knallen lassen. Drei weitere Mitschüler bestätigten seine Version.
Die zuständige Richterin am Amtsgericht (AG) stellte das Verfahren gegen den Jugendlichen daraufhin am Dienstag wegen geringer Schuld ein: Er habe nicht damit rechnen müssen, dass der Knall trotz der Entfernung solche Folgen hat.
dpa/tko/LTO-Redaktion
Tinnitus nach Knall mit Pausenbrottüte : . In: Legal Tribune Online, 27.03.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5876 (abgerufen am: 14.11.2024 )
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