Wenden sich die Bundesländer gegen die für 2021 geplante Erhöhung der Anwaltsgebühren? Wegen angespannter Finanzlage in den Ländern könnte der Bundesrat empfehlen, damit bis zum Jahr 2023 zu warten. Der DAV ist empört.
Auch wenn es im ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht explizit steht: Nach Auffassung des Deutschen Anwaltvereins (DAV) war es zwischen den Anwaltsorganisationen, der Bundesregierung und den Justizministern der Länder immer Konsens, dass das im September vom Kabinett beschlossene Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 (KostRÄG 2021) auch zum 1.Januar 2021 in Kraft tritt. Das Gesetz sieht u.a. eine Erhöhung der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung sowie der Justizkosten um zehn Prozent vor.
Nun steht das Vorhaben im sogenannten "ersten Durchgang" in der kommenden Woche auf der Tagesordnung des Bundesrates, der dazu Stellung nehmen wird. In welcher Form er das tut, richtet sich zumeist nach den zuvor in den zuständigen Ausschüssen getroffenen Beschlussvorlagen. Was der federführende Rechts- und Finanzausschuss der Länderkammer beschlossen hat, bringt den DAV nun in Rage. In der Bundesrats-Drucksache 565/1/20 heißt es:
"Die Haushalte der Länder müssen durch die Covid-19-Pandemie sowohl hohe Steuerausfälle bei den Steuereinnahmen als auch enorme Mehrausgaben zur Bekämpfung der Pandemie verkraften. Vor diesem Hintergrund ist es aktuell nicht vertretbar, für einzelne Berufsgruppen erhebliche Vergütungsverbesserungen herbeizuführen, deren Finanzierung sowohl die Länderhaushalte als auch die Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft erheblich belasten. Im Hinblick darauf sollte Artikel 11 des Gesetzesentwurfes dahingehend geändert werden, dass das Gesetz vollumfänglich erst zum 1. Januar 2023 in Kraft tritt."
"Wegen Covid-19 weitere Belastungen der Haushalte vermeiden"
Mit anderen Worten: Rechtsanwälte, aber auch Sachverständige, Dolmetscher und Übersetzer nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) sollen noch ein paar Jahre auf mehr Geld warten.
Zur Begründung heißt es in der Beschlussempfehlung weiter, dass der Gesetzentwurf mit erheblichen Mehrkosten für die Länder verbunden sei. "Eine weitere Belastung der Länderhaushalte sollte vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie aktuell vermieden werden. Mit der beantragten Verschiebung des Inkrafttretens um rund zwei Jahre wird der finanziellen Lage der Länderhaushalte, aber auch der Bürger und der Wirtschaftsunternehmen Rechnung getragen, ohne die Zielsetzung des Gesetzentwurfs gänzlich aufzugeben."
Auch wenn am Ende der Deutsche Bundestag darüber entscheiden wird, wann das Gesetz in Kraft tritt: Der DAV reagierte am Freitag bereits auf das mögliche Ansinnen der Länder auf Twitter empört: "2023? Ohne uns. Wir lehnen eine Verschiebung der überfälligen RVG-Anpassung entschieden ab!" Zehn Jahre nach der letzten Gebührenanpassung sei es an der Zeit, die wirtschaftliche Entwicklung nachzuholen. Der DAV kündigte außerdem an, nun bei den Ländern zu "intervenieren".
RVG-Reform im Bundesrat: . In: Legal Tribune Online, 28.10.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43248 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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