Darf eine Immobilienfirma eine Modernisierung Jahre vorher ankündigen, um noch altes Recht zu nutzen? Der Münchner Mieterverein glaubt das nicht. Er hat eine MFK eingereicht - ein Novum im deutschen Mietrecht, wie er sagt.
Der Münchner Mieterverein hat am Mittwoch die nach eigenen Angaben bundesweit erste Musterfeststellungsklage (MFK) im Mietrecht eingereicht. Beim Oberlandesgericht (OLG) München klagt der Verein gegen eine Immobilien-GmbH wegen der Ankündigung einer drastischen Mieterhöhung.
Die Bewohner einer großen Wohnanlage mit 230 Wohnungen im Stadtteil Schwabing sollen nach Angaben des Vereins künftig Mieten zahlen, die bis zu doppelt so hoch sind wie bisher. Grund ist eine Modernisierung, die kurz vor Jahresende 2018 angekündigt worden war, aber erst in zwei Jahren umgesetzt werden soll, wie der Verein kritisiert.
Es geht dem Immobilien-Unternehmen nach Ansicht des Vereins darum, kurz vor Änderung der rechtlichen Situation zum 1. Januar 2019 "gerade noch altes Recht abgreifen" zu können, "bei dem anschließende Mieterhöhungen deutlich höher ausfallen dürfen." Seit Jahresbeginn aber darf nur noch ein geringerer Teil der Modernisierungskosten auf die Mieter umgelegt werden.
Wurde zu früh angekündigt oder wird zu spät modernisiert?
"Das kann nicht rechtens sein", sagt Geschäftsführer Volker Rastätter über die Ankündigung des Immobilienunternehmens. "Der Abstand zwischen Ankündigung und Beginn der Maßnahme ist viel zu groß."
Die Möglichkeit einer Musterfeststellungsklage gibt es in Deutschland erst seit November 2018. Um die Verjährung zahlreicher Ansprüche von VW-Kunden zu verhindern, wurde sie in höchstem Tempo durch das Gesetzgebungsverfahren gebracht. Seither kann ein Verband für Verbraucher zum Beispiel gegen ein Unternehmen vor Gericht ziehen. Die Verbraucherklage soll es ihnen leichter machen, an Schadensersatz zu kommen, das finanzielle Risiko übernimmt der klagende Verband.
Die bundesweit erste Musterfeststellungsklage ist im März vor dem OLG Stuttgart gescheitert. Beklagter war die Hausbank des Autobauers Mercedes Benz. Inhaltlich ging es um den sogenannten Widerrufs-Joker, also die Möglichkeit für Verbraucher, sich aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung praktisch jederzeit von einem Darlehensvertrag lösen zu können. Allerdings sahen die Stuttgarter Richter den klagenden Verein nicht als "qualifizierte Einrichtung" an. Nur solche können MFK-Verfahren führen.
dpa/mgö/LTO-Redaktion
Erste Musterfeststellungsklage im Mietrecht: . In: Legal Tribune Online, 10.04.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/34841 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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