Den ehemaligen Vorständen der BayernLB wird wegen der verhängnisvollen Übernahme der Hypo Alpe Adria doch der Prozess gemacht. Nach einem juristischen Tauziehen ließ das OLG München die Anklage zu. Nur ein Ex-Vorstand bleibt verschont.
Das Landgericht (LG) München I hatte die Anklage in weiten Teilen zunächst nicht zugelassen. Lediglich den Vorwurf der Untreue im Zusammenhang mit einem Aktienkauf der BayernLB von der Mitarbeiter Privatstiftung der Hypo Alpe Adria war vom LG zugelassen worden. Der BayernLB soll dadurch ein Schaden von etwa 74 Millionen Euro entstanden sein.
Das Oberlandesgericht (OLG) München sah diesen zugelassenen Teil der Anklage aber als untrennbar verbunden mit dem gesamten Hypo Group Alde Adria (HGAA)-Komplex. "Die teilweise Nichtzulassung der Anklage war daher mit der Strafprozessordnung nicht vereinbar."
Daher müssen sich nun sieben der ehemaligen Vorstände vor Gericht verantworten. Ausgenommen von der Anklage wurde nur der ehemalige Vorstand Dieter Burgmer. Bei ihm sei ein hinreichender Tatverdacht zu verneinen, erklärte das Gericht.
Den anderen Ex-Vorständen wirft die Anklage vor, bei dem Kauf Risiken missachtet und damit ihre Pflicht verletzt zu haben. Der Tatvorwurf lautet auf Untreue. Nach Milliardenverlusten musste die BayernLB die Hypo Alpe Adria an Österreich zurück geben. Die Steuerzahler in Bayern hat das Debakel mehr als 3,7 Milliarden Euro gekostet. Strafrechtlich relevant seien davon nach Überzeugung der Anklage 550 Millionen Euro, die der BayernLB als Schaden entstanden sind.
Zu den Angeklagten gehört auch der ehemalige BayernLB-Vorstand Michael Kemmer, der inzwischen Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes deutscher Banken ist - und somit der einzige noch aktive Amtsträger aus dem Kreis der Ex-BayernLB-Banker. Auch der ehemalige Vorstand Gerhard Gribkowsky, der wegen der Annahme von Schmiergeld von Formel 1-Boss Bernie Ecclestone verurteilt wurde, muss sich wegen der HGAA-Übernahme vor Gericht verantworten.
Wann der Prozess beginnt, steht noch nicht fest.
dpa/age/LTO-Redaktion
Staatsanwaltschaft setzt sich durch: . In: Legal Tribune Online, 24.10.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9879 (abgerufen am: 14.11.2024 )
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