Erfolg für die ARD: Die "Tagesschau"-App ist rechtens. Dies hat das OLG Köln am Freitag in zweiter Instanz entschieden. Mehrere Zeitungsverleger hatten in der App einen Verstoß gegen den Rundfunkstaatsvertrag gesehen und vor dem LG Köln noch Recht bekommen. Nun soll der BGH die Sache klären.
Insgesamt elf Zeitungsverleger hatten in ihrer Klage moniert, die "Tagesschau"-App verzerre den Wettbewerb. Sie enthalte zu viel Text, eine Finanzierung über den Rundfunkbeitrag sei daher unzulässig. Vor dem Kölner Landgericht hatten sie in erster Instanz noch Recht bekommen. Die Richter hatten damals der ARD verboten, die "Tagesschau"-App vom 15. Juni 2011 weiter für Tablet-Computer und Smartphones anzubieten. Ein generelles Verbot lehnte das Gericht jedoch ab, da es immer nur im Einzelfall entscheiden und keine allgemeinen medienpolitischen Aussagen treffen könne.
OLG sieht sich an Behördengenehmigung gebunden
Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hob dieses Urteil nun auf. Die App sei durch das Prüfsystem des Drei-Stufen-Tests und die Freigabe dieses Konzepts durch die niedersächsische Landesregierung legalisiert. Daran sei das Gericht gebunden. "Wir hatten hier ein Marktverhalten zu beurteilen, dass von der zuständigen Behörde genehmigt worden ist", sagte der Vorsitzende Richter Hubertus Nolte. "Mit der inhaltlichen Frage, ob das Angebot presseähnlich ist, haben wir uns vor diesem Hintergrund nicht mehr befassen müssen und auch nicht befasst."
Die ARD sieht sich durch die Ablehnung der Klage bestätigt. "Für die vielen Nutzer der "Tagesschau"-App ist das eine gute Nachricht", teilte der ARD-Vorsitzende und NDR-Intendant Lutz Marmor in Hamburg mit. Unabhängig von der Entscheidung sei er der Meinung, dass die Verlage und der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht auf Konfrontation setzen sollten. "Unsere Einladung zur Zusammenarbeit gilt nach wie vor."
Die Zeitungsverleger kündigten bereits an, das Urteil des OLG vom Bundesgerichtshof (BGH) überprüfen zu lassen. Man werde Revision einlegen, so Dietmar Wolff, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger.
dpa/mbr/LTO-Redaktion
OLG Köln zur "Tagesschau"-App: . In: Legal Tribune Online, 20.12.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10451 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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