Die Familiensenate des OLG Köln haben ihre neuen Unterhaltsleitlinien bekannt gegeben. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die Erhöhung des notwendigen Eigenbedarfs (Selbstbehalts) des Unterhaltspflichtigen und der Bedarfssätze der Unterhaltsberechtigten. Sie berücksichtigen zudem die inzwischen weiter ergangene Rechtsprechung des BGH zum neuen Unterhaltsrecht.
Die ab 1. Januar 2011 gültigen Unterhaltsleitlinien sind von den Familiensenaten des Oberlandesgerichts (OLG) Köln erarbeitet worden, um Anwendungshilfen für häufig wiederkehrende unterhaltsrechtliche Fallgestaltungen zu geben und in praktisch bedeutsamen Unterhaltsfragen eine möglichst einheitliche Rechtsprechung im gesamten Gerichtsbezirk zu erzielen.
Die Leitlinien können die Familienrichter allerdings nicht binden. Sie sollen die angemessene Lösung des Einzelfalls - dies gilt auch für die "Tabellen-Unterhaltssätze" - nicht antasten.
Die neu gefassten Leitlinien stehen ab sofort auf der Homepage des OLG Köln zur Verfügung. Über Links können dort zugleich die ebenfalls zum 1. Januar 2011 aktualisierte Düsseldorfer Tabelle sowie die von den Familiensenaten der süddeutschen Oberlandesgerichte herausgegebenen und zum 1. Januar 2011 geänderten Süddeutschen Leitlinien aufgerufen werden.
age/LTO-Redaktion
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OLG Köln: . In: Legal Tribune Online, 10.01.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2303 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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