Das OLG Hamm hat die neuen Leitlinien zum Unterhaltsrecht (Stand 1. Januar 2011) bekannt gegeben. Die von den Familiensenaten des OLG erarbeiteten Leitlinien sollen eine möglichst einheitliche Rechtsprechung im gesamten Gerichtsbezirk erzielen.
Im Wesentlichen beruhen die Änderungen auf der mit sämtlichen Oberlandesgerichten abgestimmten Anpassung der Selbstbehalte und der pauschalen Bedarfssätze.
Ergänzt wurde zudem u. a., dass notwendige Kosten des Umgangs mit Kindern das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen mindern können (Nr. 10.7).
Veröffentlicht sind die Leitlinien u.a. auf der Homepage des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm.
OLG Hamm: . In: Legal Tribune Online, 03.01.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2254 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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