Frederike wurde vor 35 Jahren ermordet, der Mordprozess endete Jahre später mit einem Freispruch. Jahrzehnte nach dem grausigen Verbrechen streitet ihr Vater um Schmerzensgeld - und muss einen Rückschlag einstecken.
Vor fast 35 Jahren wurden die 17-jährige Frederike getötet - in der Berufungsverhandlung um eine Schmerzensgeldklage hat ihr Vater jetzt einen erneuten Rückschlag erlitten, nachdem auch das Landgericht Lüneburg in erster Instanz seine Klage abgewiesen hatte. Zwar verkündeten die Richter des Oberlandesgerichts (OLG) Celle am Mittwoch noch keine offizielle Entscheidung über die Frage, ob sie die Klage des Vaters zulassen. "Der Vorsitzende hat aber deutlich gemacht, dass das Gericht Zweifel an unserer Klage hat", sagte Anwalt Wolfram Schädler. Eine Verkündung steht nun für Mitte April an.
Der Vorsitzende des Zivilsenats, Reinhard Saathoff, begründete die Zweifel unter anderem mit der sogenannten absoluten Verjährungsfrist. Demnach verfällt in einem Zivilverfahren laut Gesetz der Anspruch auf Schmerzensgeld nach 30 Jahren - unabhängig davon, wie kompliziert und grausam ein Fall ist.
Im Fall der vergewaltigten und ermordeten Frederike war im Jahr 1982 ein heute 57-jähriger Mann zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil aus Mangel an Beweisen auf. 2012 tauchten wegen der besseren technischen Möglichkeiten neue DNA-Spuren auf, die den Freigesprochenen schwer belasten könnten. Strafrechtlich kann der Mann nach dem Freispruch des BGH aber nicht mehr belangt werden.
Richter Saathoff betonte mehrfach, dass in dieser Verhandlung nicht die Vergewaltigung und der Mord an dem damals 17-jährigen Mädchen gesühnt würden. Gegenstand der Klage seien einzig die über das normale Maß hinaus gehenden Beeinträchtigungen, die der Vater durch die Mitteilung des Mordes erlitten haben könnte. Der Vater verlangt 7.000 Euro wegen erlittener körperlicher und seelischer Beeinträchtigungen.
dpa/acr/LTO-Redaktion
OLG Celle zu Schmerzensgeldforderung: . In: Legal Tribune Online, 23.03.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18880 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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