Mecklenburg-Vorpommern steht vor der bundesweit umfassendsten Kreisgebietsreform. Die Kreisstädte stehen bereits fest; umstritten bleibt das gesamte Vorhaben dennoch.
Für den gesetzlichen Rahmen sorgte der Innenausschuss des von SPD und CDU regierten Landtages am Donnerstag, indem er nach einer Reihe von Änderungen dem Gesetzentwurf für die Kreisgebietsreform und die Aufgabenzuordnung zustimmte.
Wichtigste Modifikation des Entwurfs war dabei die Festlegung der Kreisstädte, so dass der ehemals angedachte Bürgerentscheid obsolet wurde. Die endgültige Abstimmung ist für den 7. Juli terminiert.
Streitig ist vor allem der neue Verwaltungssitz in Parchim und Greifswald. Die Opposition sieht diese Entscheidung als von "sachfremden Koalitionszwängen" diktiert an.
Von sechs kreisfreien Städten behalten nur Schwerin und Rostock diesen Status. Greifswald, Wismar, Neubrandenburg und Stralsund behalten sich Klagen vor, da sie Kreisen zugeordnet werden. Die Regierung erhofft sich davon hingegen einen kostengünstigeren und bürgerfreundlicheren Verwaltungsapparat.
Dies ist bereits der zweite Versuch einer Straffung der Verwaltung: Das Verfassungsgericht kippte 2007 die von Rot-Rot geplante Reform. Von Seiten der Opposition werden jedoch vor der Schlussabstimming noch weitere Änderungsanträge erwartet.
Mecklenburg-Vorpommern: . In: Legal Tribune Online, 17.06.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/770 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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