Weil es bei vegetarischer und insbesondere veganer Ernährung zu Vitaminmängeln kommen kann, wollte eine Betriebskrankenkasse für ihre Mitgliedern die Kosten für Blutuntersuchungen übernehmen. Das darf sie aber nicht, entschied das LSG.
Gesetzliche Krankenkassen dürfen ihren vegetarisch und vegan lebenden Mitgliedern nicht pauschal anbieten, Zusatzkosten für Blutuntersuchungen zu übernehmen. Das gelte auch für spezielle Beratungen und ärztliche Aufklärung, entschied am Donnerstag das Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz in Mainz (Urt. v. 02.06.2016, Az. L 5 KR 66/15 KL). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Gericht wies damit die Klage einer Betriebskrankenkasse gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesversicherungsamt, ab. Im Wettbewerb der gesetzlichen Krankenkassen positioniert sie sich nach ihren Angaben seit 2009 als Krankenkasse mit ökologischer Ausprägung. Ihr Verwaltungsrat beschloss in einem Nachtrag zu deren Satzung eine Regelung, die bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 75 Euro einen Anspruch auf Durchführung einer Blutuntersuchung einschließlich ärztlicher Beratung und Aufklärung für sich vorwiegend vegetarisch oder vegan ernährende Versicherte vorsieht.
Das Bundesversicherungsamt lehnte durch Bescheid die Genehmigung dieser Regelung ab. Mit ihrer gegen die Ablehnung der Satzungsgenehmigung gerichteten Klage machte die Krankenkasse geltend, die vorgesehene Blutuntersuchung sei notwendig, um Krankheiten zu verhüten oder deren Verschlimmerung zu vermeiden und enthalte damit eine Leistung der Vorsorge, die eine mögliche Satzungsleistung sein könne.
Dem ist das LSG aber nicht gefolgt. Die Krankenkasse könne zwar in der Satzung zusätzliche Leistungen im Bereich der medizinischen Vorsorge vorsehen. Erforderlich sei aber, dass die Leistung bei allen Betroffenen aus konkret-individuellen Gründen notwendig sei, um ein drohendes Krankheitsrisiko abzuwenden. Dies sei hier nicht der Fall. Bei vegetarischer oder veganer Ernährung sei nicht allgemein ein Vitamin B 12-Mangel mit hierdurch verursachten Erkrankungen zu befürchten.
acr/LTO-Redaktion
LSG Mainz zu den Gefahren fleischloser Ernährung: . In: Legal Tribune Online, 03.06.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19543 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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