Die AOK Bayern muss 91 Millionen Euro an den Gesundheitsfonds zurückzahlen. Dies hat das LSG Nordrhein-Westfalen in einem Eilverfahren entschieden. Bei dem Geld handelt es sich um Ausgleichbeträge, die die AOK nach der Einführung des Gesundheitsfonds für 2009 zuviel erhalten hatte.
Mit dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss lehnte das Gericht
einen Antrag der AOK Bayern ab. Diese hatte gefordert, eine vom
Bundesversicherungsamt (BVA) festgesetzte Rückzahlungsverpflichtung
vorläufig auszusetzen, solange ein Klageverfahren dagegen andauere.
Das BVA, das den Gesundheitsfonds verwaltet, hatte die AOK Bayern
im November 2010 verpflichtet, ab Januar 2011 rund 91 Millionen Euro
in zwölf monatlichen Teilbeträgen zurückzuzahlen (Beschl. v. 28.12.2010, Az. L 16 KR 661/10 ER).
Das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Essen ist erstinstanzlich zuständig für alle Streitigkeiten rund um den Gesundheitsfonds.
Wann über die Klage in der Hauptsache entschieden wird, steht noch
nicht fest. Sie habe jedoch keine Aussicht auf Erfolg, so das
Gericht. Das Gesetz sehe die Rückzahlung zuviel erhaltener
Zuweisungen vor, wenn sich im Jahresausgleich auf der Grundlage
aktueller Daten eine Überzahlung ergebe.
Mehr auf LTO.de:
Behandlungsfehler: Keine Klinik-Patientendaten für Krankenkassen
LSG Rheinland-Pfalz: Kassen müssen nicht zugelassene Medikamente nicht zahlen
LSG Nordrhein-Westfalen: . In: Legal Tribune Online, 06.01.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2282 (abgerufen am: 22.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag