Eine Lehrerin, die mit erfundenen Vergewaltigungsvorwürfen einen Kollegen unschuldig ins Gefängnis gebracht hat, soll dafür nun 80.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das LG Osnabrück entsprach damit am Freitag einem Antrag der Tochter des im vergangenen Jahr verstorbenen Mannes.
Weder die heute 49 Jahre alte Beklagte noch ihr Anwalt erschienen zum Verhandlungstermin vor dem Landgericht (LG) Osnabrück. Der Richter verurteilte die Frau daraufhin im Wege eines Versäumnisurteils zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 80.000 Euro. Gegen die Entscheidung kann noch Einspruch eingelegt werden, das Urteil ist jedoch bereits vorläufig vollstreckbar (Urt. v. 11.10.2013, Az. 12 O 2885/12).
Die nun auch zivilrechtlich verurteilte Pädagogin hatte behauptet, ihr Kollege habe sie im August 2001 im Biologieraum einer Gesamtschule in Reichelsheim im Odenwald vergewaltigt. Daraufhin hatte das LG Darmstadt den Mann im Juni 2002 zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Der Mann hatte die Vorwürfe stets bestritten und galt deshalb als besonders uneinsichtig. Niemand wollte ihm glauben, dass die Vergewaltigung frei erfunden war. Erst als einer Frauenbeauftragten des Schulamtes auffiel, dass das vermeintliche Opfer in anderen Fällen reihenweise Lügen auftischte, wurde der Fall wieder aufgerollt.
2011 stellte das LG Kassel in einem Wiederaufnahmeverfahren schließlich die Unschuld des ehemaligen Lehrers fest. Zu diesem Zeitpunkt hatte er bereits fünf Jahre in Haft gesessen. Nach der Feststellung seiner Unschuld, zahlte ihm das Land Hessen 45.000 Euro als Haftentschädigung. Ein Jahr nach seiner Rehabilitation starb der Mann im saarländischen Völklingen an Herzversagen.
dpa/mbr/LTO-Redaktion
LG Osnabrück verurteilt Lehrerin: . In: Legal Tribune Online, 11.10.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9789 (abgerufen am: 14.11.2024 )
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