Trotz Verkaufsverbots behauptet Apple, dass alle iPhone-Modelle verfügbar bleiben werden. Als nächsten Akt im Dauer-Patentstreit mit Qualcomm hat das LG München I nun eine einstweilige Verfügung gegen den Smartphone-Hersteller erlassen.
Apple darf in seinem Patentstreit mit dem Chipkonzern Qualcomm nicht mehr behaupten, dass nach einem Verkaufsverbot für einige ältere iPhone-Modelle in Deutschland alle Telefone bei Mobilfunk-Anbietern und anderen Händlern verfügbar bleiben. Diese Aussage sei irreführend, entschied das Landgericht (LG) München I nach dpa-Informationen im Rahmen einer einstweiligen Verfügung auf Antrag von Qualcomm.
Qualcomm hatte im Dezember ein Verkaufsverbot für die iPhone-Modelle 7, 8 und X in Deutschland erstritten, weil die Smartphones möglicherweise ein Patent des Chipherstellers verletzen. Das Verbot wurde zum Januar auch umgesetzt, nachdem Qualcomm eine Sicherheitsleistung von gut 1,3 Milliarden Euro hinterlegt hatte - für den Fall, dass Apple das Berufungsverfahren gewinnen sollte.
Apple hatte schon im Dezember erklärt, dass in seinen eigenen Stores die iPhones 7 und 8 nicht mehr verfügbar sein würden. Das iPhone X hatte Apple in seinem eigenen Angebot bereits durch das neue XS ersetzt. Dagegen würden alle Modelle bei Netzbetreibern und Wiederverkäufern an 4.300 Standorten in Deutschland verfügbar bleiben, hieß es.
Als das Verkaufsverbot dann im Januar wirksam wurde, verwies Apple noch einmal auf die Stellungnahme von Dezember. Qualcomm hatte dagegen betont, dass Apple in dem Urteil von Dezember auch verpflichtet worden sei, die Geräte aus den diversen Vertriebskanälen zurückzurufen.
Welche stromsparende Technologie-Lösung verwenden iPhones nun?
Bei dem Patent geht es um eine Technologie, die den Stromverbrauch von Telekommunikations-Chips anpasst, damit der Akku länger hält. Aus Sicht von Qualcomm ist es nicht möglich, dieses Patent durch eine Software-Änderung zu umgehen. Der Hersteller des entsprechenden Bauteils in den in Deutschland verkauften iPhones, die US-Firma Qorvo, behauptet hingegen, dass man zur Umsetzung dieser sogenannten Envelope-tracking-Technologie eine eigene Lösung verwende, die Qualcomms Patent eben nicht verletze.
Der Streit begann vor rund zwei Jahren, als Apple seinem Zulieferer Qualcomm in einer Klage überhöhte und unfaire Lizenzforderungen für Patente vorwarf. Der Chipkonzern konterte mit dem Vorwurf der Patentverletzung. Neben Deutschland gibt es ähnliche Verfahren auch in China, ein Prozess in Kalifornien ist für Mitte April angesetzt. Parallel läuft in Kalifornien ein Prozess zur Klage der US-Wettbewerbsaufsicht FTC gegen Qualcomm, in der es um das Geschäftsmodell des Chipkonzerns - und damit auch das Verhältnis zu Apple - geht.
Von Apple gab es am Montag zunächst keinen Kommentar hinsichtlich der einstweiligen Verfügung vom vergangenen Donnerstag. Qualcomm erklärte am Wochenende gegenüber Bloomberg, die Entscheidung spreche für sich. Das LG München I teilte mit, es gebe derzeit keine Informationen zu dem Fall heraus.
dpa/mgö/LTO-Redaktion
Einstweilige Verfügung gegen Apple: . In: Legal Tribune Online, 21.01.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/33335 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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