Der ehemalige Berliner Finanzsenator und Buchautor Thilo Sarrazin hat sich erfolgreich gegen eine Formulierung in einem taz-Artikel zu seiner Person gewehrt. Die 27. Zivilkammer des LG Berlin verbot der überregionalen Tageszeitung am Donnerstag, die Äußerungen zu verbreiten oder zu wiederholen.
Der Artikel des Journalisten Deniz Yücel enthielt die Formulierung "Buchautor Thilo S., den man, und das nur in Klammern, auch dann eine lispelnde, stotternde, zuckende Menschenkarikatur nennen darf, wenn man weiß, dass dieser infolge eines Schlaganfalls derart verunstaltet wurde und dem man nur wünschen kann, der nächste Schlaganfall möge sein Werk gründlicher verrichten".
Die hiergegen gerichtete Klage wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts war erfolgreich. Das Landgericht (LG) Berlin sprach Sarrazin eine Entschädigung in Höhe von 20.000 Euro zu (Urt. v. 15.08.2013, Az. 27 O 183/13).
tko/LTO-Redaktion
LG Berlin zu Berichterstattung über Thilo Sarrazin: . In: Legal Tribune Online, 16.08.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9374 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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