Für die Minderung eines Urlaubsanspruchs während des Bezuges einer befristeten Erwerbsminderungsrente fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage. Dies geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des LAG Schleswig-Holstein hervor.
Im entschiedenen Fall hatte ein lange Jahre im öffentlichen Dienst beschäftigter schwerbehinderter Arbeitnehmer für die Jahre von 2005 bis 2009, dem Zeitpunkt seines Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis, den gesetzlichen, teilweise auch den tariflichen Urlaub und den Zusatzurlaub für Schwerbehinderte gefordert. Der Arbeitnehmer war bereits seit 2004 arbeitsunfähig krank. Ab November 2004 war ihm rückwirkend zunächst befristet eine volle Rente wegen Erwerbsminderung bewilligt worden. Das Arbeitsgericht Kiel hat die Zahlungsklage abgewiesen, vor dem Landesarbeitsgericht war der Kläger schließlich fast in vollem Umfang erfolgreich.
Die Richter des Landesarbeitsgerichts (LAG) stellten klar, dass der gesetzliche jährliche Mindesturlaubsanspruch sowie der gesetzliche Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen nicht mit Ablauf des Übertragungszeitraums des § 7 Abs. 3 Bundesurlaubsgesetz verfällt. Um den Erholungsurlaub für den Zeitraum des Bezugs einer befristeten Erwerbsminderungsrente zu mindern, gebe es keine gesetzliche Grundlage. Ferner wies das Gericht darauf hin, dass die dreijährigen Verjährungsfrist nicht in dem jeweiligen Urlaubsjahr, in dem die Ansprüche entstehen, sondern erst mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu laufen beginne (Urt. v. 16.12.2010, Az. 4 Sa 209/10).
Das LAG hat die Revision vorliegend zugelassen. Beim Bundesarbeitsgericht sind bereits mehrere gleichgelagerte Rechtsstreitigkeiten aus anderen Landesarbeitsgerichtsbezirken mit unterschiedlichen Ergebnissen und Begründungen anhängig.
mbr/LTO-Redaktion
Mehr auf LTO.de:
LAG Düsseldorf: Nach Alter gestaffelte Urlaubsansprüche im Manteltarifvertrag sind diskriminierend
BVerwG: Kein Sonderurlaub für Veranstaltung der Zeugen Jehovas
LAG Schleswig-Holstein: . In: Legal Tribune Online, 26.01.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2412 (abgerufen am: 22.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag