Einem LKA-Mitarbeiter, der seinen Chef am Telefon mit den Worten "Ich stech' dich ab!" bedroht haben soll, durfte gekündigt werden, entschied das LAG Düsseldorf. Er bestritt zwar, der Anrufer zu sein, das Gericht glaubte ihm aber nicht.
Wer eine Morddrohung gegen seinen Vorgesetzten ausspricht, muss mit seinem fristlosen Rauswurf rechnen. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf am Donnerstag bestätigt. Mit den Worten "Ich stech' dich ab" hatte ein Personenfahnder des Landeskriminalamts (LKA) NRW nach Überzeugung der Richter seinen Vorgesetzten am Telefon bedroht. Dem Land sei es nach dieser "ernsthaften und nachhaltigen Bedrohung" nicht zuzumuten, den Mann weiterzubeschäftigen (Urt. v. 08.06.2017, Az. 7 Ca 415/15).
Der Mann bestritt die Drohung und behauptete, sich zur fraglichen Zeit vor seinem Haus mit einem befreundeten Nachbarn unterhalten zu haben. Der Anruf war 3,5 Kilometer vom Wohnhaus des Mannes entfernt aus einer Telefonzelle an das dienstliche Mobiltelefon des Vorgesetzten erfolgt. Dabei soll der Anrufer Dienstinterna angesprochen haben, die nur Wenigen bekannt waren.
Das Gericht sah es deshalb als erwiesen an, dass der LKA-Mitarbeiter angerufen und die Drohung ausgesprochen hatte. Er sei an seiner Stimme leicht zu erkennen gewesen, habe die dienstliche Mobilnummer seines Vorgesetzten und vor allem auch ein Motiv gehabt: Dem Anruf war ein Streit mit dem Vorgesetzten um Kopien am Dienstkopierer vorangegangen.
Unter Vortäuschung einer entsprechenden Berechtigung hatte der Mitarbeiter für seine freie Landesliste Wahlplakate angefertigt. Als der Vorgesetzte ihn zur Erstattung der Kosten aufforderte, reagierte der Mann mit einer Strafanzeige wegen Nötigung. Im Zuge des eingeleiteten Ermittlungsverfahrens wurde der Mann rechtskräftig wegen Betrugs verurteilt.
dpa/acr/LTO-Redaktion
"Ich stech' dich ab!": . In: Legal Tribune Online, 08.06.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23145 (abgerufen am: 19.11.2024 )
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