Das Tiergartenmordurteil erschüttert die ohnehin angeschlagenen deutsch-russischen Beziehungen weiter. Die Bundesregierung reagiert prompt auf den Richterspruch, der einen Mord im staatlichen Auftrag Russlands als erwiesen ansieht.
"Dieser Mord in staatlichem Auftrag - wie vom Gericht heute festgestellt - stellt eine schwerwiegende Verletzung deutschen Rechts und der Souveränität Deutschlands dar", erklärte die Außenministerin Annalena Baerbock in einer Stellungnahme nach dem heutigen Urteil über die tödlichen Schüsse eines 56-Jährigen Russen auf einen Georgier tschetschenischer Abstammung, den sog. Tiergartenmord.
Die Staatsschutzkammer des Berliner Kammergerichts (KG) sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte im Auftrag des russischen Staates gehandelt hat. Es verurteilte den Angeklagten zu einer lebenslangen Haftstrafe.
Die Regierung habe den Botschafter Russlands zu einem Gespräch einbestellt und ihm mitgeteilt, dass zwei Angehörige des diplomatischen Personals der Russischen Botschaft zu unerwünschten Personen erklärt werden.
Es müsse ein Austausch mit Russland auf dem Boden des Völkerrechts und des gegenseitigen Respekts stattfinden, so Baerbock. "Die Bundesregierung werde alles tun, was nötig ist, um die Sicherheit in unserem Land und den Respekt vor unserer Rechtsordnung zu gewährleisten", betonte die Außenministerin.
Erste Äußerungen von russischem Botschafter
Zuvor hatte auch der russische Botschafter in Deutschland, Sergej Netschajew, eine Reaktion auf das Mordurteil angekündigt. Einzelheiten nannte er zunächst aber nicht. "Es handelt sich dabei um einen offensichtlich unfreundlichen Akt, der nicht unerwidert bleibt", erklärte er. "Auch der Zeitpunkt der Urteilsverkündung wird nicht von ungefähr ausgesucht sein. Offenbar hat jemand ein Interesse daran, dass der Dialog zwischen Russland und der neuen Bundesregierung von Beginn an dadurch überschattet wird."
Das Urteil sei "nicht objektiv, politisch motiviert und für das ohnedies schwierige deutsch-russische Verhältnis gravierend belastend", kritisierte der Botschafter. Den Vorwurf, dass die Russische Föderation an der Tat beteiligt gewesen sein soll, bezeichnete er als "absurd".
Deutschland hatte bereits nach den ersten Ermittlungsergebnissen des Generalbundesanwalts zu dem Fall zwei russische Botschaftsmitarbeiter ausgewiesen. Damals hatte Russland mit der Ausweisung zweier deutscher Diplomaten reagiert.
cp/LTO-Redaktion
Mit Material der dpa
Außenministerin Baerbock zum Tiergartenmordprozess: . In: Legal Tribune Online, 15.12.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46954 (abgerufen am: 24.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag