Bei einer Geburtstagsparty des LG-Präsidenten im Düsseldorfer Justizfoyer sollen Gerichtsmitarbeiter und Strafgefangene mitgeholfen haben. Nach Angaben des LG handelte es sich um eine "betriebliche" Feier, die privat bezahlt worden sei.
Der 60. Geburtstag des Präsidenten des Düsseldorfer Landgerichts (LG) Bernd Scheiff hat Kritik des Steuerzahlerbundes in NRW ausgelöst. Scheiff hatte nach Angaben des Gerichts rund 300 Gäste zu einer Party ins Foyer des Düsseldorfer Justizzentrums eingeladen. Beim Auf- und Abbau halfen Gerichtsbedienstete - und auch Strafgefangene aus dem offenen Vollzug. Zuerst hatte die Rheinische Post über den Vorgang berichtet.
"Die Bediensteten des Landes sind für das Gemeinwohl zuständig, nicht für eine private Party", sagte der NRW-Vorsitzende des Steuerzahlerbundes, Heinz Wirz, am Donnerstag. "Sie sind nur in der Funktion einzusetzen, für die sie eingestellt wurden. Dieses Vorgehen ist untragbar."
Eine Gerichtssprecherin betonte dagegen, es habe sich um eine dienstliche Feier gehandelt. Sämtliche Kosten - etwa für Verpflegung, Dekoration und Musik - habe Scheiff aus eigener Tasche bezahlt. Unter anderem auch den Auftritt der Düsseldorfer Richterband "Erste Instanz", wie die Rheinische Post berichtete. Die Überstunden beim Auf- und Abbau seien auf freiwilliger Basis im Rahmen der gleitenden Arbeitszeit erfolgt und nicht gesondert entlohnt worden, so die Gerichtssprecherin.
Im Landgericht arbeiteten permanent Häftlinge im offenen Vollzug als Hausarbeiter. Vor der Feier hätten sie in ihrer regulären Dienstzeit Tische und Stühle aufgebaut. Zu der Feier seien am vergangenen Freitag die gesamte Belegschaft des Hauses, Vertreter verschiedener Gerichte, Anwälte und Journalisten eingeladen gewesen.
Die Rheinische Post berichtete zudem, dass LG-Präsident Scheiff nach eigenen Angaben nur eine handverlesene Führungsriege der NRW-Justiz eingeladen habe: Die Chefs aller Gerichte in Düsseldorf sowie Amtsgerichte aus dem weitläufigen LG-Bezirk seien dabei gewesen, Vertreter von Oberlandesgericht (OLG) und NRW-Justizministerium, kommunaler Behörden, der Anwaltschaft, Notare und der lokalen Presse. "Weiterhin haben auch Mitglieder der Familie des Präsidenten an der Veranstaltung teilgenommen", soll das Gericht erklärt haben. Die Feier sei von 18 Uhr abends bis 3 Uhr morgens gegangen.
Wann ist eine Feier betrieblich, wann privat?
Wie bei einer Feier zwischen betrieblicher und privater Natur abgegrenzt werden kann, hat der Bundesfinanzhof im Jahr 2015 für einen Steuerrechtsstreit höchstrichterlich entschieden. Es kommt danach auf die Gäste an. Voraussetzung für eine eindeutige Abgrenzbarkeit sei, dass die Einladung der Gäste aus dem beruflichen Umfeld auch (nahezu) ausschließlich beruflich veranlasst ist. Hiervon könne insbesondere dann ausgegangen werden, wenn nicht nur ausgesuchte Gäste aus dem beruflichen Umfeld eingeladen werden, sondern die Einladungen nach abstrakten berufsbezogenen Kriterien (wie etwa "alle Auszubildenden" oder "alle Zugehörigen einer Abteilung") ausgesprochen werden.
Ein Sprecher des nordrhein-westfälischen Justizministeriums sagte der dpa am Donnerstag: "Wir waren nicht in die Veranstaltung eingebunden und mussten auch nicht eingebunden werden." Weiter stellte er fest: "Die Präsidenten können solche Veranstaltungen in eigener Regie durchführen."
Ein Hinweis ging nach LTO-Informationen auch an den Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen. Der könnte die Vorgänge nun prüfen.
kus
Mit Material der dpa
Kritik an Geburtstagsfeier des Düsseldorfer LG-Präsidenten: . In: Legal Tribune Online, 04.04.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/34755 (abgerufen am: 23.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag