Eine alte Frau hat Sorge, Einbrecher könnten ihr Geld stehlen. Daher zerreißt sie es. Muss die Bundesbank die Scheine ersetzen? Darüber hat jetzt der Hessische VGH verhandelt. Der Fall ist nur eine von vielen Kuriositäten.
Der Fall mutet kurios an: Aus Angst vor Einbrechern zerreißt eine alte Frau aus Waldkraiburg (Landkreis Mühldorf am Inn) Geldscheine - im Wert von 18.500 Euro. Ihre Enkelin als Betreuerin der Seniorin möchte die Banknoten nun bei der Deutschen Bundesbank ersetzen lassen, doch die weigert sich. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat sich am Mittwoch mit dem Fall befasst. Ein Urteil fällte der Richter nicht, es soll in wenigen Wochen öffentlich gemacht werden (Az. 6 A 682/15).
Eigentlich ist die Lage klar: Laut einem Beschluss der Europäischen Zentralbank (EZB) wird Geld bei vorsätzlicher Zerstörung nicht ersetzt. Daran muss sich die Bundesbank halten. Der Richter aber deutete an, dass die mittlerweile 89 Jahre alte Frau aus Oberbayern im Zustand der Unzurechnungsfähigkeit gehandelt haben könnte. Sie hatte die 37 Scheine zu je 500 Euro in kleine Schnipsel gerissen und in einem Gefrierbeutel im Eisfach versteckt.
Der Anwalt der Frau sagte: "Sie ist stark verwirrt und dement und immer schwerer ansprechbar." Dies belege auch ein Gutachten, das allerdings erst nach Bekanntwerden des Vorfalls Anfang 2014 erstellt worden war. "Wenn jemand sagt, ich will mein Geld vor Einbrechern schützen, und es zerreißt, ist das außergewöhnlich", stellte der Richter fest.
Der Bundesbank geht es ums Prinzip
Die Vertreter der Bundesbank erklärten, es gebe kein finanzielles Interesse der Bundesbank. Ihnen gehe es darum, Sicherheit zu erhalten, wie künftig mit solchen Fällen umgegangen werden solle. "Das ist für alle Zentralbanken in Europa von Interesse, die den EZB-Beschluss umsetzen", sagte ein Bundesbank-Jurist. Denn ähnlich seien Fälle, bei denen Geld in betrunkenem Zustand zerstört werde.
Um kaputte Geldscheine von der Bundesbank erstattet zu bekommen, sind bestimmte Voraussetzungen nötig. Zunächst einmal müssten mehr als 50 Prozent der Banknote noch vorhanden sein, sagt Rainer Elm vom Analysezentrum der Bundesbank in Mainz. "Kleinere Teile ersetzen wir in der Regel nicht." Zudem wird das Geld nicht gegen neue Scheine getauscht, wenn es aus einer Straftat stammt, also etwa bei einem Diebstahl beschädigt wurde. Die Bundesbank hat 2015 rund 30.000 Anträge zur Erstattung von beschädigtem Geld bekommen. 2015 wurden laut Elm rund 44 Millionen Euro erstattet. "Die Erstattungsquote lag bei über 90 Prozent", sagt Elm.
Fälle von aufgefundenen Geldschnipseln sorgen immer wieder für Aufsehen. Erst im Sommer 2015 wurden in Darmstadt 23 Stellen bekannt, an denen Teile von 500-, 100- und 50-Euroscheinen entdeckt wurden. In mindestens einem Fall lagen die Schnipsel mitten auf der Straße. Insgesamt handelte es sich um fast 20.000 Euro. Auch Monate danach hat die Polizei noch keine Erklärung, woher das Geld stammen könnte, wie ein Sprecher am Mittwoch sagte. Hinweise auf eine Straftat gebe es nicht.
Schlagzeilen machte Ende 2015 auch eine ältere Frau in einem Seniorenheim südlich von Wien. Nachdem die 85-Jährige gestorben war, fand die Polizei in ihrem Zimmer einen Haufen säuberlich zerschnittener Geldscheine - insgesamt 950.000 Euro. Glück für die Erben: Die Österreichische Nationalbank ersetzte in diesem speziellen Fall das Geld.
dpa/acr/LTO-Redaktion
Aus Angst vor Einbrechern Geld zerrissen: . In: Legal Tribune Online, 24.03.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18884 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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