Wer in Hessen Richterin oder Richter ist und sich von seiner Arbeit nicht trennen kann, für den hat das Land gute Nachrichten: Die starre Altersgrenze und damit das Eintrittsalter in den Ruhestand wurde von 66 auf 68 Jahre angehoben.
In Hessen dürfen Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte ihren Ruhestand künftig hinausschieben. Von Donnerstag an gebe es die Möglichkeit, erst zum vollendeten 68. Lebensjahr aus dem Dienst zu scheiden, teilte das Justizministerium in Wiesbaden mit. Bislang galt eine starre Altersgrenze für den Eintritt in den Ruhestand, wie ein Sprecher erläuterte. Diese Grenze habe bei ungefähr 66 Jahren gelegen.
"Die Neuregelung des Richtergesetzes ist eine klassische Win-Win-Situation", erklärte Justizminister Roman Poseck (CDU). "Wir entsprechen dem Wunsch vieler Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, die gerne noch weiterarbeiten möchten." Auch die Justiz profitiere von der Neuregelung, weil sie weiter auf erfahrene Bedienstete bauen könne. Zudem werde ein Beitrag für eine bessere personelle Ausstattung der Gerichte geleistet, erklärte Poseck.
Vorteile könne es auch in langwierigen Strafprozessen geben, die in der Vergangenheit in Einzelfällen wegen des starren Ruhestandszeitpunktes in Gefahr geraten seien, erläuterte Poseck.
Richtervereinigungen warnten erst kürzlich davor, dass vor allem im Osten Deutschlands aufgrund einer großen Pensionierungswelle Nachwuchsprobleme zu befürchten seien.
dpa/lp/LTO-Redaktion
Eintrittsalter in den Ruhestand angehoben: . In: Legal Tribune Online, 06.04.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51506 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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