Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat die Diskussion um das Recht auf Arbeit im Homeoffice wieder aus der Schublade geholt. Entgegen der Formulierung im Koalitionsvertrag will er einen "Rechtsanspruch auf Homeoffice schaffen".
Die Debatte um den Rechtsanspruch auf Arbeit im Homeoffice schien beendet. Nun hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) die Diskussion neu aufgemacht: "Ich bin dafür, dass wir aus dem Corona-bedingten ungeplanten Großversuch zum Homeoffice grundlegende Konsequenzen für die Arbeitswelt ziehen", sagte Heil der dpa. Die Ampel-Koalition werde "moderne Regeln für mobiles Arbeiten in Deutschland und einen Rechtsanspruch auf Homeoffice schaffen".
Heils Pläne sehen vor, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten künftig das Arbeiten von zuhause aus ermöglichen müssen - es sei denn, betriebliche Gründe sprechen dagegen. "Wenn diese das ablehnen wollen, müssen betriebliche Gründe dagegen stehen - etwa weil man im Stahlwerk am Hochofen arbeitet und natürlich nicht von zu Hause aus arbeiten kann", erklärte Heil.
"Aber wenn der Arbeitgeber keine betrieblichen Gründe nennen kann, dann gilt der Rechtsanspruch, Homeoffice in Anspruch nehmen zu können. Das gibt endlich vielen Menschen die Möglichkeit, auch nach der Pandemie von zu Hause aus zu arbeiten. So schaffen wir eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf." Für viele Menschen bedeute mobiles Arbeiten "eine neue Freiheit", betonte Heil. Seine Wahrnehmung sei aber auch, dass viele nicht dauerhaft, sondern nur gelegentlich von zuhause ausarbeiten wollten. Auch dafür wolle er "mehr Flexibilität schaffen", sagte Heil.
Gleichzeitig wies der Arbeitsminister aber auch auf "die Schattenseiten im Homeoffice" hin, die er unbedingt eingrenzen wolle. "Arbeit darf nicht krank machen. Auch im Homeoffice muss mal Feierabend sein." Auch das berücksichtige der Ordnungsrahmen, auf den sich seine Partei SPD mit Grünen und FDP verständigt habe.
Ein "Mehr" zum Koalitionsvertrag
Einige Rechtspolitikerinnen und -politiker hat der Minister mit seinem Vorstoß durchaus überrascht: "Wir haben das gelesen und sind irritiert", sagte ein Sprecher der Grünen gegenüber LTO. Im Koalitionsvertrag hatte sich die Ampel auf einen "Erörterungsanspruch" geeinigt. Konkret heißt es dort: "Beschäftigte in geeigneten Tätigkeiten erhalten einen Erörterungsanspruch über mobiles Arbeiten und Homeoffice. Arbeitgeber können dem Wunsch der Beschäftigten nur dann widersprechen, wenn betriebliche Belange entgegenstehen. Das heißt, dass eine Ablehnung nicht sachfremd oder willkürlich sein darf."
Für das Bundesarbeitsministerium liegt in der Äußerung und dem Vertrag nicht zwangsläufig ein Widerspruch: "Wenn der Minister heute sagt, er wünscht sich den Rechtsanspruch, dann ist das sein Verständnis und lässt uns keinen Raum für weitere Interpretationen." Die genaue Formulierung bliebe aber der Ausgestaltung eines Gesetzentwurfs vorbehalten.
Aktuell müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gem. § 28b Abs. 4 Infektionsschutzgesetz ihren Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anbieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Die Beschäftigten haben dieses Angebot anzunehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen. Diese Regelung ist bis zum Ablauf des 19. März 2022 befristet.
Nach jüngsten Angaben des Münchner Ifo-Instituts waren laut einer Unternehmensumfrage im Dezember des vergangenen Jahres 27,9 Prozent der Beschäftigten zumindest zeitweise im Homeoffice tätig. Im August lag die Quote bei 23,8 Prozent.
dpa/tap/LTO-Redaktion
Bundesminister Heil startet Diskussion erneut: . In: Legal Tribune Online, 12.01.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47184 (abgerufen am: 24.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag