Am 17. März 2011 wird der Bundesrichterwahlausschuss über neue Bundesrichterinnen und Bundesrichter entscheiden. Beim BGH sind vier Stellen, beim BVerwG fünf und beim BFH drei Stellen zu besetzen. Für das BAG und das BSG sind je drei Personen zu wählen.
Wahlvorschläge können von den Mitgliedern des Bundesrichterwahlausschusses und der für das entsprechende Bundesgericht jeweils zuständigen Bundesministerin oder dem zuständigen Bundesminister gemacht werden. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ist dabei zuständig für den Bundesgerichtshof (BGH), das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) und den Bundesfinanzhof (BFH).
Der Bundesrichterwahlausschuss entscheidet in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Er setzt sich aus den 16 jeweils zuständigen Landesministerinnen und Landesministern sowie 16 vom Bundestag gewählten Mitgliedern zusammen.
plö/LTO-Redaktion
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Gerichte: . In: Legal Tribune Online, 25.02.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2623 (abgerufen am: 25.11.2024 )
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