Uwe Scharen ist nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand getreten. Er war im Jahr 1996 zum Richter am BGH ernannt worden und seitdem Mitglied des X. Zivilsenat, der insbesondere für das Patent- und Gebrauchsmusterrecht zuständig ist. Seit 2009 hatte er den Vorsitz des Senats inne.
Durch seine Tätigkeit prägte Scharen vor allem die Fortentwicklung des Patentrechts. Seine besonderen Verdienste sind sowohl die Präzisierung der rechtlichen Anforderungen an die Prüfung des Patentverletzungstatbestandes als auch die Weiterentwicklung der Rechtsprechung zu den Patentierungsvoraussetzungen.
Daneben hat er auch nach seinem Eintritt in den Bundesgerichtshof (BGH) weiterhin regen Anteil an der Entwicklung des Wettbewerbsrechts und des Wettbewerbsprozesses genommen.
Der Fachöffentlichkeit ist er zudem durch seine Mitwirkung an zwei Kommentaren zum Patentgesetz und zum Europäischen Patentübereinkommen bekannt.
Gerichte: . In: Legal Tribune Online, 03.09.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1339 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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