Nach der Entscheidung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes zur Preisbindung im Arzneimittelversand aus dem EU-Ausland will die Interessenvertretung der Versandapotheken in Europa eine endgültige Lösung auf europäischer Ebene. Dazu plant der Verband eine Beschwerde gegen das Urteil vor dem EuGH.
Nachdem der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes in seiner ersten Einberufung seit 1986 am Donnerstag entschieden hatte, dass die in Deutschland gesetzlich normierte Preisbindung für rezeptpflichtige Arzneimittel auch für den Internetversandhandel aus dem Ausland gilt, strebt der Europäische Verband der Versandapotheken (EAMSP) nun eine verbindliche "europäische Lösung" an. Dazu kündigte der Verband an, Beschwerde bei der Kommission der Europäischen Union einzureichen. Auf diesem Wege soll letztlich eine "endgültige Rechtsprechung" vor dem Europäischen Gerichtshof EuGH) erreicht werden", so der Präsident der EAMSP, Olaf Heinrich.
Vor der Klarstellung durch den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes hatte es auf Bundesebene widersprüchliche Entscheidungen gegeben: Während das Bundessozialgericht (BSG) entschieden hatte, dass das deutsche Arzneimittelpreisrecht nicht für Versandapotheken gilt, die aus der EU Arzneimittel an Verbraucher in Deutschland schicken, sieht der Bundesgerichtshof (BGH) die deutsche Preisbindung auch für EU-ausländische Anbieter als bindend an. Aus diesem Grund wurde die Frage vom BGH dem Gemeinsamen Senat zur Entscheidung vorgelegt. Dieser hatte letztlich entschieden, dass auch für europäische Versandapotheken das deutsche Arzneimittelpreisrecht bindend sei.
mbr/LTO-Redaktion
Nach Urteil zum Arzneimittelversand: . In: Legal Tribune Online, 24.08.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6922 (abgerufen am: 25.11.2024 )
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