Durch das Gesetz über digitale Märkte der EU werden große Online-Plattformen besonders reguliert. Der Betreiber von Tiktok wehrte sich vor dem EuG gegen die Einstufung als besonders einflussreiche Plattform – jedoch ohne Erfolg.
Der Tiktok-Betreiber Bytedance hat vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) eine Niederlage kassiert. Die Richter wiesen eine Klage des chinesischen Unternehmens gegen seine Einstufung als sogenannten Gatekeeper nach dem Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act; DMA) ab. Die EU-Kommission habe Bytedance und die Tochterfirma zurecht als "einflussreiche Plattform" eingestuft, die entsprechend speziellen EU-Vorgaben unterliegen muss (Urt. v. 17.07.2024, Az. T‑1077/23). Gegen das Urteil kann noch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgegangen werden.
Seit Anfang März 2024 müssen sich Unternehmen an den DMA halten. Bei Verstoß drohen empfindliche Strafen. Er soll für mehr Wettbewerb bei digitalen Diensten sorgen und neuen Rivalen bessere Chancen ermöglichen. Die Grundannahme dabei ist, dass manche große Plattformbetreiber so mächtig geworden seien, dass sie ihre Marktposition zementieren könnten. Der DMA soll dies mit Regeln für die "Gatekeeper" aufbrechen. Darunter sind etwa die US-Schwergewichte Apple, Amazon, Microsoft, Alphabet und Meta.
Tiktok ein "wichtiges Zugangstor für Nutzer"
Das EuG wies nun vor allem Bytedances Argument zurück, dass der globale Marktwert des Unternehmens hauptsächlich auf dessen Tätigkeiten in China zurückzuführen sei und keinen erheblichen Einfluss auf den EU-Binnenmarkt habe. Tiktok sei ein wichtiges Zugangstor für Nutzer, befand das Gericht.
Bytedance brachte außerdem vor, dass das Unternehmen erst ein neuer Marktteilnehmer sei und Facebooks Meta oder Googles Mutterkonzern Alphabet mit Konkurrenzprodukten ihm schnell die Position streitig gemacht hätten. Diesem Argument folgten die Richter nicht: Bytedance sei es gelungen, die Nutzerzahl auf Tiktok "sehr schnell und exponentiell" zu steigern und innerhalb kurzer Zeit – gemessen an der Nutzerzahl in der EU – eine halb so große Verbreitung wie Facebook und Instagram zu erreichen. Vor allem jüngere Menschen nutzen Tiktok teils intensiv.
Mehrere Unternehmen, darunter auch der deutsche Handelsriese Zalando, hatten zuvor bereits angekündigt, gegen das Gesetz vorgehen zu wollen. Die Klage von Bytedance ist eine der ersten, die nun vor dem EuG verhandelt wurde.
Kartellrechtlerin: "Überraschend klares Urteil"
Sarah Blazek, Kartellrechtlerin und Partnerin bei Noerr, begrüßt das Urteil des EuG. Es sei überraschend klar gefasst: "Die Europäische Kommission hat Bytedance richtigerweise als Torwächter nach dem Digital Markets Act benannt. Nach nur acht Monaten Prozessdauer ist damit der erste Lackmus-Test für die Effektivität des neuen Gesetzes und für die Handlungsfähigkeit der Kommission vollumfänglich positiv ausgefallen."
Das klare Urteil des Gerichts sei im Ergebnis als ein deutliches Signal zu verstehen – auch an alle anderen potenziellen Torwächter. Das Urteil des Gerichts sei zudem ein klares Signal zugunsten der Effektivität des DMA als Ganzes, dessen Ziel die Bestreitbarkeit und Fairness der Märkte im digitalen Sektor sei.
dpa/kj/LTO-Redaktion
EuG sieht "Gatekeeper"-Stellung: . In: Legal Tribune Online, 17.07.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55020 (abgerufen am: 05.11.2024 )
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