Der EuG hat einen Beschluss der Kommission bestätigt, wonach unter anderem Sony und Samsung ein Kartell auf dem Markt für optische Laufwerke gebildet hätten. Die beiden Konzerne müssen nun insgesamt über 60 Millionen Euro zahlen.
Mit Beschluss vom 21. Oktober 2015 stellte die EU-Kommission fest, dass mehrere Unternehmen unter Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht der Union an einem Kartell auf dem Markt für optische Laufwerke beteiligt gewesen seien. Dieser Beschluss, der sich unter anderem gegen die Sony Corporation und die Toshiba Samsung Storage Technology Corporation richtete, wurde am Freitag vom Gericht der Europäischen Union (EuG) bestätigt (Urt. v. 12.07.2019, Az. T‑762/15 u.a.).
Die optischen Laufwerke werden unter anderem in den PCs verwendet, die von den Gesellschaften Dell und Hewlett Packard hergestellt werden, den beiden wichtigsten Originalgeräteherstellern auf dem Weltmarkt für PCs. Zur Auswahl ihrer Lieferanten für optische Laufwerke nutzen Dell und HP klassische weltweite Ausschreibungsverfahren. Diese beinhalten unter anderem vierteljährliche Verhandlungen mit einer kleinen Anzahl vorausgewählter Lieferanten über weltweite Preise und Gesamtabnahmemengen.
Nach Ansicht der Kommission waren Sony und Toshiba Samsung an einem Kartell beteiligt, um die Preise auf einem höheren Stand zu halten. Sie verhängte daraufhin unter anderem gegen die Sony Corporation ein Bußgeld in Höhe von 21 Millionen Euro und gegen die Toshiba Samsung Storage Technology Corporation ein Bußgeld von 41 Millionen Euro.
Die beiden Unternehmen klagten daraufhin vor dem EuG, waren aber auch in Luxemburg erfolglos. Das Gericht stellte fest, dass die Kommission zurecht davon ausgegangen sei, dass die Unternehmen illegale Preisabsprachen getroffen haben, um den Markt zu verfälschen. Dies sei im vorliegenden Fall gerade deshalb relevant, weil sich der Markt aufgrund der Ausschreibungsverfahren von Dell und HP ohnehin auf einige wenige Marktteilnehmer beschränke. In diesem Zusammenhang stelle das Gericht fest, dass die meisten Kontakte zwischen den Unternehmen, die am Kartell beteiligt waren, Praktiken belegen, die aufgrund ihrer Zielsetzung geeignet waren, den Wettbewerb auf dem Markt zu verfälschen.
tik/LTO-Redaktion
Kartellbildung auf dem Markt für optische Laufwerke: . In: Legal Tribune Online, 12.07.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/36463 (abgerufen am: 05.11.2024 )
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