Online-Händler regeln häufig in ihren AGB, dass E-Books weder weiterverkauft noch ohne weiteres verschenkt werden dürfen. Der NRW-Justizminister will dies nun ändern und drängt auf kundenfreundliche Gesetzreformen.
Nordrhein-Westfalens Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) will mit einer Bundesratsinitiative darauf hinwirken, "Wildwuchs" in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des digitalen Handels zu begrenzen. Die vertragsrechtliche Unterscheidung zwischen Büchern aus Papier und solchen in Bits und Bytes sei nicht gerechtfertigt, kritisierte er. "Warum will man es den Verbrauchern verwehren, ein einmal gelesenes E-Book an Dritte zu verschenken oder weiter zu verkaufen, wenn man das Interesse daran verloren hat?"
Derzeit bleibe dem Bürger nur die Möglichkeit, die Datei, für die er bezahlt hat, nach dem Lesen zu entsorgen. "Das kann nicht richtig sein und stellt für die Verbraucher eine deutliche Verschlechterung gegenüber dem Kauf eines gedruckten Buches dar", unterstrich Kutschaty.
Zwar bietet der Online-Handel auch "E-Books zum Verschenken" an. Dann zahlt der Käufer die Rechnung, erhält die Ware aber nicht. Stattdessen erhält der Beschenkte eine E-Mail mit einem Link zum Herunterladen der Datei.
Die Justizministerkonferenz hatte NRW im Frühjahr beauftragt, federführend zu prüfen, ob die Digitalisierung Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs erfordert. Auf dem Prüfstand stehen unter anderem Persönlichkeits- und Vertragsrechte sowie Fragen des Eigentums an Daten. Auch das Urheberrecht könnte eine Anpassung an die Folgen des digitalen Wandels benötigen. Im Herbst 2016 wollen die Justizminister von Bund und Ländern erneut darüber beraten.
dpa/mbr/LTO-Redaktion
Kundenunfreundliche AGB beim eBook-Kauf: . In: Legal Tribune Online, 29.12.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17985 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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