Am Mittwoch haben Waffengegner der Initiative "Keine Mordwaffen als Sportwaffen" beim BVerfG in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen das Waffengesetz eingelegt.
Nach Ansicht der Beschwerdeführer ist das Gesetz verfassungswidrig, weil es die Interessen von Sportschützen über das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit stelle. Zwei Mitglieder der Initiative hatten beim Amoklauf in einer Schule in Winnenden (Baden-Württemberg) im März 2009 ihre Kinder verloren, als ein 17-Jähriger 15 Menschen erschoss.
Die Beschwerdeführer fordern ein völliges Verbot tödlicher Waffen im Schießsport. Die Verschärfungen des Waffenrechts im vergangenen Sommer seien nicht ausreichend.
BVerfG: . In: Legal Tribune Online, 21.07.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1026 (abgerufen am: 20.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag