Ein Frau-Mann-Transsexueller wollte nach der Geburt seines Kindes als Vater ins Geburtenregister eingetragen werden. Nach den ordentlichen Gerichten scheiterte er nun auch vor dem BVerfG. Das nahm seine VB nicht zur Entscheidung an.
Ein Berliner Transsexueller, der nicht als Mutter, sondern als Vater seines fünfjährigen Kindes anerkannt werden möchte, ist mit einer Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gescheitert. Die Beschwerde sei bereits im Mai ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen worden (Az. I BvR 2831/17), wie ein Gerichtssprecher am Montag auf LTO-Anfrage bestätigte.
Die Person hatte ihr Geschlecht von weiblich zu männlich ändern lassen. Später setzte sie nach eigenen Angaben ihre Hormone ab und wurde wieder fruchtbar. Durch Samenspende bekam die Person 2013 ein Kind. Vor den ordentlichen Gerichten wehrte sich die Person seither vergeblich dagegen, dass das Standesamt sie mit ihrem früheren weiblichen Vornamen als Mutter ins Geburtenregister eingetragen hat.
Zuletzt hatte der Bundesgerichtshof (BGH) im September 2017 den Eintrag bestätigt, weil der Frau-zu-Mann-Transsexuelle das Kind selbst geboren habe. Die Abstammung dürfe aber nicht im Widerspruch zu den biologischen Tatsachen stehen. Mutter- und Vaterschaft seien nicht beliebig austauschbar, so der BGH. Die Karlsruher Richter begründeten ihre Entscheidung auch damit, dass die Geburtsurkunde eines Kindes von Hinweisen auf die Transsexualität eines Elternteils freibleiben soll.
BVT* sieht "strukturelle Transfeindlichkeit"
Auch für die Verfassungsrichter war der Fall eindeutig. Die Verfassungsbeschwerde des Berliners sei "offensichtlich erfolglos", weil er durch den Justizakt nicht in seinen Grundrechten verletzt werde, so ein Sprecher des BVerfG gegenüber LTO. Die Karlsruher Richter nahmen die Beschwerde deswegen ohne Begründung nicht zur Entscheidung an. Nähere Angaben konnte der Gerichtssprecher nicht machen.
Die Bundesvereinigung Trans* (BVT*), die sich für die Belange transsexueller Menschen einsetzt, kündigte an, den Fall nun vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zu bringen. Sie sieht in den gerichtlichen Entscheidungen einen "Ausdruck struktureller Transfeindlichkeit", die dem Kindeswohl schade, wie Sascha Rewald von der AG Elternschaft bei der BVT* erklärte.
Die BVT* will, dass transsexuelle Eltern in der Geburtsurkunde geschlechtsneutral und mit ihrem aktuellen Vornamen eingetragen werden. Dass die Geburtsurkunde von den eigenen Ausweispapieren abweiche, erschwere beispielsweise gemeinsame Reisen ins Ausland.
dpa/mgö/LTO-Redaktion
BVerfG zur Eintragung als Mutter: . In: Legal Tribune Online, 25.06.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/29367 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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