Die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und FDP haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, der es erschweren soll, gegen Kinderlärm rechtlich vorzugehen. Damit reagieren die Fraktionen auf die zunehmende Zahl von Klagen, die Anwohner von Kindertageseinrichtungen und Kinderspielplätzen anstrengen.
Der Gesetzentwurf sieht eine Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vor. Kinderlärm von Tageseinrichtungen, Spielplätzen und ähnlichen Einrichtungen stellt danach im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung dar. Laut Gesetzentwurf sei aufgrund der Ausstrahlung dieser Regelung auf das zivile Nachbarschaftsrecht sichergestellt, dass derartiger Lärm auch keine wesentliche Beeinträchtigung für benachbarte Grundstücke mehr bedeute.
Nach den Plänen des Bundesbauministeriums soll im Rahmen der anstehenden Bauplanungsrechtsnovelle die Baunutzungsverordnung so geändert werden, dass in reinen Wohngebieten Kindertageseinrichtungen generell zugelassen werden.
Union und FDP wollen damit nach eigenen Angaben auf gesetzgeberischem Wege ein Zeichen für eine kinderfreundliche Gesellschaft zu setzen.
Vor dem OVG Rheinland-Pfalz endete heute ein Rechtsstreit um einen Kinderspielplatz durch Vergleich. Ein Anwohner hatte gegen die Stadt Bitburg geklagt (Aktenzeichen: 8 A 11257/10.OVG).
cla/LTO-Redaktion
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Klagen gegen Kinderlärm: Gesetzgeber soll Toleranz verordnen
Bundestag: . In: Legal Tribune Online, 17.03.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2793 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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