Das Urteil gegen die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker wegen des Mordes an Generalbundesanwalt Siegfried Buback ist rechtskräftig. Der BGH in Karlsruhe habe die Revisionen der Angeklagten und der Nebenkläger als unbegründet verworfen, teilte das OLG Stuttgart am Mittwoch mit.
Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hatte Becker im Juli vergangenen Jahres wegen Beihilfe zu dem Attentat im Jahr 1977 zu vier Jahren Haft verurteilt, ihr allerdings wegen einer früheren Verurteilung zweieinhalb Jahre als bereits verbüßt angerechnet. Beckers Verteidiger kritisierten den Vorwurf der Beihilfe.
Die gegen das Urteil sowohl von Becker als auch von der Nebenklage eingelegte Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) sei als unbegründet verworfen worden, teilte nun das OLG Stuttgart mit. Die Nachprüfung des Urteils habe keinen Rechtsfehler ergeben (Az. 3 StR 92/13).
Formell hatte die Verteidigung Fehler bei der Beweiswürdigung und der Behandlung von Beweisanträgen gerügt. In die entgegengesetzte Richtung zielte die Revision der Nebenklage. Nebenklagevertreter Matthias Rätzlaff, der den Bruder des Ermordeten vertritt, ist der Auffassung, Becker hätte als Mittäterin verurteilt werden müssen.
dpa/mbr/LTO-Redaktion
BGH zur Ex-Terroristin Verena Becker: . In: Legal Tribune Online, 20.11.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10099 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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