Der EuGH soll darüber entscheiden, ob Banken die Daten verdächtiger Kunden an Privatfirmen herausgeben müssen. Der Fall sei den europäischen Richtern in Luxemburg vorgelegt worden, teilte der BGH am Donnerstag mit.
Hintergrund dieser grundsätzlichen Frage ist ein Rechtsstreit zwischen der Firma Coty Germany GmbH, die die Rechte am Parfüm Davidoff hält, und der Stadtsparkasse Magdeburg. Das Unternehmen verlangt von dem Kreditinstitut Auskunft darüber, wer auf der Internetplattform Ebay gefälschte Davidoff Produkte angeboten hat. Die Geschäfte wurden über ein Konto der Sparkasse abgewickelt. Unter Berufung auf das Bankgeheimnis hatte das Institut die Daten des Kontoinhabers nicht herausgegeben.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) vorgelegt (Beschl. v. 17.10.2013, Az. I ZR 51/12). Es sei unklar, ob Kontodaten Art. 8 Abs. 3 Buchst. e der Richtlinie 2004/48/EG zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums unterfielen. Sollte dies der Fall sein, müsse geklärt werden, ob im Interesse der effektiven Verfolgung von Markenverletzungen die Sparkasse Auskunft über die Kontodaten geben müsse.
Nach Ansicht des I. Zivilsenats ist der Vertrieb des gefälschten Parfüms eine Rechtsverletzung. In seinem Vorlagebeschluss hat er erkennen lassen, die Banken bei der Verfolgung von Produktpiraterie in der Auskunftspflicht zu sehen.
dpa/age/LTO-Redaktion
BGH setzt Verfahren aus: . In: Legal Tribune Online, 17.10.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9831 (abgerufen am: 14.11.2024 )
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