Die gegen das Urteil des 1. Strafsenats des OLG Koblenz eingelegte Revision des Angeklagten Hussam S. blieb erfolglos. Er war zuvor zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt worden. Dies gab das OLG am Donnerstag bekannt.
Hussam S. war wegen Werbens um Mitglieder oder Unterstützer für ausländische terroristische Vereinigungen in 19 Fällen sowie in zwei weiteren Fällen wegen Gewaltdarstellung, davon in einem Fall in Tateinheit mit Billigung einer Straftat, verurteilt worden.
Die dagegen eingelegte Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof (BGH) als unbegründet verworfen (Beschl. v. 22.08.2013, Az. 3 StR 244/13).
Gegenstand des Verfahrens vor dem Oberlandesgericht (OLG) Koblenz war insbesondere die Einstellung eines Links in Internetforen zu einem Video, das die grausame Enthauptung eines im Irak als Geisel genommenen US-Staatsbürgers zeigt.
S. war bereits im März 2012 vom 2. Strafsenat – Staatsschutzsenat – des OLG Koblenz wegen Unterstützung ausländischer terroristischer Vereinigungen und wegen Werbens um Mitglieder und Unterstützer für ausländische terroristische Vereinigungen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Der BGH hatte das damalige Urteil teilweise aufgehoben.
age/LTO-Redaktion
BGH verwirft Revision: . In: Legal Tribune Online, 29.08.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9460 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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