Einem Bericht des Spiegels zufolge könnte der Verfassungsschutz bald die gesamte AfD beobachten. BfV-Präsident Thomas Haldewang erläuterte, dass der Einfluss des eigentlich aufgelösten völkischen "Flügels" auf die Partei größer geworden sei.
Eine bundesweite Beobachtung der gesamten AfD durch den Verfassungsschutz rückt nach einem Spiegel-Bericht näher. Die Entscheidung soll demnach im Januar fallen, berichtete das Magazin am Freitag. Bei der Innenministerkonferenz habe der Präsident des Bundesverfassungsschutzes (BfV), Thomas Haldenwang, erläutert, dass der Einfluss des eigentlich aufgelösten völkischen Flügels in der AfD größer geworden sei.
Dies habe sich zuletzt auch beim Bundesparteitag im nordrhein-westfälischen Kalkar gezeigt, bei dem das Lager der Rechtsaußen fast die Hälfte der Delegierten hinter sich gehabt habe. Der Verfassungsschutz hatte bereits im Frühjahr den "Flügel" um den Thüringer Landeschef Björn Höcke als "erwiesen extremistisch" eingestuft. In mehreren ostdeutschen Bundesländern werden die AfD-Landesverbände bereits von den Verfassungsschutzämtern beobachtet.
Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Georg Maier (SPD), sagte am Freitag mit Blick auf die AfD, die Innenminister hätten auch darüber gesprochen, "ob es gegebenenfalls Bestrebungen gibt, die Demokratie von innen, auf parlamentarischem Wege, auszuhöhlen."
AfD-Rechtspolitiker Reusch: "Der Flügel ist zerschlagen"
Der AfD-Vorsitzende Jörg Meuthen sprach von einer "politisch gewünschten Beobachtung". Er sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Während sich in der AfD für jedermann erkennbar bürgerlich-konservative Kräfte auf ganzer Breite durchsetzen, erzählt Herr Haldenwang wider besseren Wissens, dass der Einfluss des sogenannten völkischen Lagers steige." Dies sei offenkundig falsch und werde rechtlich nicht haltbar sein. Ähnlich äußerte sich Roman Reusch, rechtspolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion. Kalkar sei das wahrscheinlich letzte Debakel des "Flügels" gewesen, so Reusch gegenüber LTO. "Der Flügel ist zerschlagen und innerhalb der Partei allenfalls noch regional von Einfluss."
Eine Einstufung als Verdachtsfall erlaubt dem Verfassungsschutz den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel. Das heißt, dass zum Beispiel Informanten aus dem Umfeld der Partei angeheuert werden dürfen.
dpa/acr/hs/LTO-Redaktion
Spiegel-Bericht: . In: Legal Tribune Online, 11.12.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43716 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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