Der Baden-Württembergische Justizminister Rainer Stickelberger hat angekündigt, mit der Novellierung des Landesrichtergesetzes die Unabhängigkeit der Justiz weiter fördern zu wollen. Dazu stellte er nun einen Diskussionsentwurf eines novellierten Landesrichtergesetzes vor und fordert Richter, Staatsanwälte und Amtsnotare zum offenen Meinungsaustausch auf.
Um die Unabhängigkeit der Justiz zu stärken, plant die Landesregierung, das Landesrichtergesetz zu ändern. Justizminister Stickelberger setzt für dieses Vorhaben nun auf Mitbestimmung durch die unmittelbar von der Änderung Betroffenen: In einem Schreiben bittet er die Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie die Amtsnotarinnen und Amtsnotare in Baden-Württemberg um Stellungnahme zu einem Diskussionsentwurf des Justizministeriums.
Stickelberger will unter anderem im Landtag einen Staatsanwaltschafts-Wahlausschuss einrichten und so die Mitbestimmungsrechte von Staatsanwälten stärken. Dieser Ausschuss soll, falls sich Justizminister und der Hauptstaatsanwaltsrat über die Beförderung von Staatsanwälten nicht einigen können, einen entsprechenden Vorschlag machen können. Dabei soll die Position des Wahlausschusses derart stark ausgestattet werden, dass sich Justizminister künftig nur in wenigen Ausnahmefällen dem Votum des Gremiums widersetzen können.
Ferner sieht der Diskussionsentwurf vor, dass künftig die Verwaltungsgerichte bei strittigen Personalentscheidungen angerufen werden können. Etwa dann, wenn etwa zwischen Justizminister, Präsidial- oder Hauptstaatsanwaltsrat keine Einigung erzielt werden kann.
mbr/LTO-Redaktion
Baden-Württemberg: . In: Legal Tribune Online, 22.02.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5611 (abgerufen am: 14.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag