Die Zollverwaltung soll künftig das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bei der Bearbeitung der von Asylanträgen personell unterstützen. Dies teilte das Bundesfinanzministerium am Dienstag mit.
Der Bundesminister der Finanzen hat entschieden, dass die Zollverwaltung künftig bei der Bearbeitung von Asylanträgen helfen soll. 50 Zollbeamte werden hierfür demnächst für einen befristeten Zeitraum von bis zu sechs Monaten an das Bundesamt abgeordnet. Die bereits im Ausländerrecht geschulten Beamten sollen als sogenannte Entscheider in einfachen bzw. klar gelagerten Fällen von Asylanträgen eingesetzt werden. Mit der Personalgewinnung und -auswahl werde jetzt unmittelbar begonnen, so das Bundesamt.
Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen, Werner Gatzer: "Die Zollverwaltung leistet damit trotz zahlreicher eigener Aufgaben einen bedeutenden Beitrag zur Verbesserung der angespannten Personalsituation des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge und zur Bewältigung des erheblichen Arbeitsaufkommens bei der Bearbeitung von Asylanträgen. Wir werden bei der Auswahl der Kolleginnen und Kollegen darauf achten, dass die Wahrnehmung der prioritären Aufgaben des Zolls nicht beeinträchtigt wird."
Die Zollverwaltung geht bundesweit u.a. gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vor. Zollbeamte und -beamtinnen werden daher auch intensiv im Bereich des Ausländer- und Aufenthaltsrechts ausgebildet und seien deshalb für eine solche Unterstützung besonders geeignet, so das Bundesfinanzministerium.
mbr/LTO-Redaktion
Personalengpass bei Bearbeitung von Asylanträgen: . In: Legal Tribune Online, 18.08.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16644 (abgerufen am: 19.11.2024 )
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