Heißes Badewasser und eine volle Wanne - das können Mieter nach einem am Montag veröffentlichten Urteil des AG München von ihren Vermietern verlangen. Für ein angenehmes Baden müsse das Wasser mindestens 41 Grad warm sein, befand die Richterin und berief sich auf eigene Erfahrungen. Mit lauen 37 Grad bräuchten sich Mieter demnach nicht zufrieden geben.
Der Entscheidung liegt die Klage eines Mieters zugrunde, in dessen Wohnung eine nach seiner Ansicht zu kleine Gastherme eingebaut worden war. Ein Sachverständiger ließ daraufhin im Bad des Mieters ein Vollbad ein und stoppte die Zeit. Sein Befund: Es dauerte rund 42 Minuten, die Wanne mit 45 Grad heißem Wasser zu füllen.
Zu lange, urteilte die Richterin des Amtsgerichts (AG) in München. Es sei Mietern nicht zuzumuten, 42 Minuten auf eine volle Wanne zu warten, zumal das Wasser in dieser Zeit schon wieder abkühle. Der Vermieter muss nun eine größere Therme einbauen (Urt. v. 26.10.2011, Az. 463 C 4744/11).
Der Vermieter hatte vor Gericht vergeblich mit gesundheitlichen Aspekten zu argumentieren versucht: Höhere Wassertemperaturen überlasteten Herz und Kreislauf und trockneten die Haut aus, erklärte er nach Angaben des Gerichts, das ihm aber nicht folgte.
Der Mieterverein München bewertete diese Gesundheitstipps als befremdlich. "So viel Eigenverantwortung muss man seinem Mieter schon zugestehen, dass er selbst beurteilen kann, bei welcher Wassertemperatur er baden möchte", sagte die Sprecherin Anja Franz.
dpa/mbr/LTO-Redaktion
AG München zum Mietrecht: . In: Legal Tribune Online, 12.11.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7521 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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