Weil sie mit ihren eigenen Noten bei Bewerbungen nicht so recht erfolgreich war, schönte eine Juristin ihre Examensnoten per Photoshop. Dafür wurde sie nun vom AG Berlin-Tiergarten zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Dank geschönter Examensnoten bekam eine Juristin begehrte Jobs in Großkanzleien. Schlechte Arbeit machte sie dort nicht, so das Amtsgericht (AG) Berlin-Tiergarten. Daher sei kein Vermögensschaden eingetreten. Die 44-jährige wurde nun aber per Strafbefehl wegen Urkundenfälschung zu neun Monaten Haft verurteilt. Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Im vergangenen Jahr hatte die Staatsanwaltschaft Anklage wegen gewerbsmäßigen Betrugs und Urkundenfälschung mit einem mutmaßlichen Schaden in Höhe von insgesamt knapp 640.000 Euro erhoben. Nach einem Rechtsgespräch der Prozessbeteiligten ging das Gericht in ein Strafbefehlsverfahren über. Der Vorsitzende Richter schrieb bereits im Eröffnungsbeschluss, dass es problematisch sein könnte, von einem Betrug auszugehen. Letztlich lehnte das Gericht einen solchen auch ab. Es sei kein Vermögensschaden verursacht worden, begründete der Richter: Die Frau habe die Probezeiten stets bestanden, man könne nicht von schlechter Arbeit reden.
Dank Photoshop wurde aus einem "ausreichend" mal eben ein "vollbefriedigend"
Die Frau hatte ihre juristischen Staatsprüfungen und auch ihr Abiturzeugnis mit einem Bildbearbeitungsprogramm deutlich angehoben. Aus der Abiturnote 3,2 machte sie die Note 1,9. Und statt der erreichten 5,43 Punkte im ersten juristischen Staatsexamen, standen auf dem Zeugnis ganze 9,52 Punkte. Auch für das Ergebnis im zweiten Staatsexamen gab sich die Juristin die begehrte Note "vollbefriedigend" und hob ihren Schnitt von 4,72 auf 9,00 an.*
Dank der geschönten Zeugnisse sei die Frau zwischen 2015 und 2020 bei drei Großkanzleien - zwei in Berlin und eine in München - angestellt worden. Sie habe "ein den vorgetäuschten Noten entsprechendes weit überdurchschnittliches Bruttogehalt ausbezahlt bekommen", hieß es in der Anklage.
Die Volljuristin hatte den Schwindel vor Gericht gestanden. Sie habe einen "Fehler gemacht, der sich verselbständigte", erklärte die Frau über ihren Verteidiger. Nach ihrem Examen sei sie mit mehr als 100 Bewerbungen erfolglos geblieben. Mit geschönten Noten habe sie dann Anstellungen bekommen. Die Bewerbungen seien elektronisch erfolgt. "Es lief prima, ich denke, ich war gut", so die Frau. Nachdem sie im August 2020 aufgeflogen war, habe sie von sich aus auf die Zulassung als Rechtsanwältin verzichtet. Sie bitte um Entschuldigung.
Gegen den Strafbefehl kann die Frau Einspruch einlegen.
dpa/lmb/LTO-Redaktion
* Die konkreten Noten wurden auf LTO-Anfrage vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten mitgeteilt und nachträglich um 16:20 Uhr am Tag des Erscheinens in dem Artikel ergänzt.
Wegen geschönter Examensnoten: . In: Legal Tribune Online, 09.05.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51727 (abgerufen am: 14.11.2024 )
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