Orrick Herrington & Sutcliffe hat André Zimmermann für die Leitung ihrer Arbeitsrechtspraxis in Deutschland gewonnen. Er wird sich der US-Kanzlei zum 1. Oktober als National Partner anschließen und die deutsche Arbeitsrechtspraxis leiten.
André Zimmermann
Dr. André Zimmermann hatte seine Karriere 2008 am Frankfurter Standort von Hogan Lovells begonnen. Mitte 2011 war er gemeinsam mit dem Frankfurter Arbeitsrechts-Team von Hogan Lovells zu Allen & Overy gewechselt, wo er rund drei Jahre als Senior Associate tätig war. 2014 hatte er sich als Counsel King & Wood Mallesons angeschlossen.
Ein Beratungsschwerpunkt von Zimmermann ist die arbeitsrechtliche Begleitung von M&A-Transaktionen und Restrukturierungen einschließlich der damit verbundenen Verhandlungen mit Arbeitnehmervertretungen. Er war etwa maßgeblich beteiligt an der Beratung der Finanz Informatik beim Outsourcing der IT-Infrastruktur der LBBW. Zuletzt beriet er zu den arbeitsrechtlichen Fragen einer komplexen Restrukturierung der börsennotierten Koenig & Bauer AG verbunden mit mehreren Ausgliederungen und Betriebsspaltungen zur Implementation einer Holdingstruktur.
Zu den M&A-Transaktionen, die Zimmermann regelmäßig begleitet, zählten der Erwerb der Wohnimmobilientochter GBW der BayernLB durch ein Konsortium um die Patrizia Alternative Investments AG für 2,45 Milliarden Euro und der Erwerb der Deutsche Bank-Tochter registrar services GmbH durch Link Market Services.
Wiederaufbau war erforderlich
Daneben bilden die Beratung zu Dienstverträgen von Vorständen und Geschäftsführern, der Arbeitnehmerdatenschutz und die Prozessvertretung Schwerpunkte der Tätigkeit von Zimmermann, ebenso wie Fragen des Fremdpersonaleinsatzes. So beriet er zuletzt intensiv zu der Abgrenzung von Dienstverträgen und Arbeitnehmerüberlassung und vertrat Unternehmen in einer Vielzahl von Klagen wegen behaupteter Scheindienstverträge erfolgreich in erster und zweiter Instanz.
Orrick musste die Arbeitsrechtspraxis insgesamt und auch die Leitung der Praxis neu besetzen: Schon zum Februar hatte sich das Düsseldorfer Arbeitsrechtsteam der Kanzlei vollständig abgespalten und als Fringspartners selbstständig gemacht. Damit hatte Orrick ihr wesentliches arbeitsrechtliches Aushängeschild in Person des ehemaligen Fachbereichsleiters Arbeitsrecht und Managing Partners Dr. Arno Frings verloren.
tap/LTO-Redaktion
Orrick, Herrington & Sutcliffe
Dr. André Zimmermann
Fringspartners
Dr. Arno Frings
Orrick Herrington & Sutcliffe: . In: Legal Tribune Online, 28.09.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17021 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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