Der Zahlungsdienstleister Wirecard kommt nicht zur Ruhe. Nach Kursschwankungen und Berichten über Marktmanipulation haben sich die Münchner Staatsanwaltschaft und die Bafin eingeschaltet. Nun kommen auch noch Sammelklagen in den USA dazu.
Wirecard mit Sitz in Aschheim bei München ist spezialisiert auf die Abwicklung von elektronischem Zahlungsverkehr und hat in den vergangenen Jahren vor allem vom Boom bei Online-Bezahlungen profitiert. Im September 2018 war das Unternehmen nach rasantem Wachstum in den Dax aufgenommen worden und hatte dort die Commerzbank ersetzt.
Die Financial Times hat in den vergangenen Tagen und Wochen mehrere Berichte veröffentlicht, in denen es um Vorwürfe von Kontomanipulationen und Dokumentfälschungen gegen einen Wirecard-Mitarbeiter in Singapur geht. Darin werden dem Unternehmen Scheinumsätze mit verschobenen Geldern vorgeworfen. Wirecard hat interne und externe Untersuchungen eingeräumt. Allerdings habe die Financial Times nur einen frühen Stand veröffentlicht, es habe keine schlüssige Feststellung eines Fehlverhaltens gegeben. In Singapur untersuchen die Behörden den Fall. Die Wirecard-Aktie schwankte in den darauffolgenden Tagen extrem, auch am Mittwoch fiel sie erneut unter die Marke von 100 Euro.
Ermittlungen wegen Marktmanipulation
Derart große Kursschwankungen sind bei Dax-Unternehmen sehr ungewöhnlich. Deshalb prüft die Finanzaufsicht Bafin derzeit, ob es sich um eine gezielte Attacke von Spekulanten handelte. Auch die Staatsanwaltschaft München ermittelt inzwischen wegen Marktmanipulation gegen unbekannt. Die Ermittler haben keinen Anfangsverdacht auf Manipulationen durch die Konzernspitze.
Fakt ist, dass immer wieder in größerem Stil mit sogenannten Leerverkäufen gegen das Unternehmen spekuliert wird. Leerverkäufer sind Spekulanten, die mit fallenden Kursen Geld verdienen. Derzeit sind beim Bundesanzeiger zwei Hedgefonds gemeldet, die mit größerem Einsatz auf Kursverluste der Wirecard-Aktie setzen: die US-Investoren Slate Path Capital sowie Odey Asset Management. Allein Slate Path hält Leerverkaufspositionen in Höhe von 1,50 Prozent des Wirecard-Aktienkapitals.
Erste US-Sammelklagen sind eingereicht
In den USA wurden unterdessen wegen angeblicher Verstöße gegen Wertpapiergesetze erste Sammelklagen in den USA eingereicht. Mehrere US-Kanzleien haben in den vergangenen Tagen Aufrufe gestartet, um von Kursverlusten betroffene Anleger als Mandanten zusammenzutrommeln. Die erste Klage im Namen eines Anlegers, der sich durch irreführende oder falsche Angaben von Wirecard geschädigt sieht, wurde bereits am vergangenen Freitag bei einem Bundesbezirksgericht in Los Angeles eingereicht. Neben dem Unternehmen sind in der Klageschrift auch Wirecard-Manager wie Vorstandschef Markus Braun als Beschuldigte aufgeführt.
Unter den Anwaltsfirmen, die das Dax-Unternehmen ins Visier nehmen, ist auch die bekannte US-Kanzlei Hagens Berman, die schon etlichen anderen Konzernen wie etwa Volkswagen im Dieselgate-Skandal zu schaffen machte. "Wir konzentrieren uns auf Verluste von Investoren, das Ausmaß, in dem die Unternehmensführung an Luftbuchungen beteiligt gewesen sein könnte, und die Frage, ob Anleger womöglich in die Irre geführt wurden", teilte Hagens-Berman-Partner Reed Kathrein mit.
Die Aktien von Wirecard sind zwar im deutschen Leitindex Dax gelistet, was die Brisanz von US-Klagen mindert. Allerdings gibt es verschiedene Wertpapiere, die als Platzhalter etwa in Form von Aktienhinterlegungsscheinen am US-Kapitalmarkt gehandelt werden. Deshalb könnten dem Unternehmen dort theoretisch durchaus unangenehme und langwierige Verfahren drohen. Zunächst muss sich jedoch zeigen, wie viele der Kanzleien ernst machen und ob die zuständigen US-Gerichte entsprechende Sammelklagen gegen Wirecard zulassen.
Wirecard selbst sieht den Klagen eigenen Angaben zufolge entspannt entgegen. "Da die Vorwürfe keine Grundlage haben, gibt es auch keine Grundlage für potenzielle Klagen in dieser Angelegenheit", sagte ein Sprecher am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur. "Zumindest nicht, soweit sie sich gegen Wirecard richten sollten."
dpa/ah/LTO-Redaktion
Verdacht auf Marktmanipulationen: . In: Legal Tribune Online, 14.02.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/33853 (abgerufen am: 16.11.2024 )
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