Appelrath Cüpper hat Insolvenz in Eigenverwaltung beantragt. Der Modehändler, der bereits in der Restrukturierung war, hat in der Coronakrise einen starken Umsatzeinbruch erlitten. White & Case und Buchalik Brömmekamp beraten rechtlich.
Appelrath Cüpper betreibt 16 Modehäuser und einen Onlineshop, und aufgrund der behördlich angeordneten Ladenschließungen ist der Umsatz nahezu komplett eingebrochen. "Zwar war die Situation auch vor Corona nicht einfach. Aufgrund diverser Restrukturierungsmaßnahmen befanden wir uns aber auf einem guten Weg", so der Chief Executive Officer Lothar Schäfer.
Das 1882 gegründete Traditionsunternehmen habe nach Angaben des Chief Financial Officer Heinrich Ollendiek trotz eines Antrags keinen Zugriff auf KfW-Darlehen erhalten, "so dass wir nur noch die Option hatten, eine Insolvenz in Eigenverwaltung anzustreben".
Das Amtsgericht (AG) Köln hat am 7. April 2020 einem entsprechenden Antrag zugestimmt und die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Zum vorläufigen Sachwalter wurde der Insolvenzrechtler Dr. Bero-Alexander Lau von White & Case bestellt. Appelrath Cüpper wird zudem von Buchalik Brömmekamp aus Düsseldorf begleitet; Dr. Jasper Stahlschmidt unterstützt die Geschäftsführung als Generalbevollmächtigter.
In den kommenden Wochen will das Modehaus ein Sanierungskonzept erarbeiten und einen Insolvenzplan aufstellen, dem die Gläubiger zustimmen müssen. Abschließend muss er vom AG Köln bestätigt werden.
Appelrath Cüpper vertreibt hochpreisige Damenmode und erwirtschaftet einen Jahresumsatz von rund 110 Millionen Euro. Das Unternehmen beschäftigt insgesamt rund 1.000 Mitarbeitende. Deren Löhne und Gehälter sind in den ersten drei Monaten des Verfahrens über das Insolvenzgeld der Agentur für Arbeit abgesichert.
ah/LTO-Redaktion
White & Case für Appelrath Cüpper
Dr. Bero-Alexander Lau, vorläufiger Sachwalter, Düsseldorf
Dr. Moritz Kriegs, Restrukturierung/Insolvenz, Associate, Düsseldorf
Buchalik Brömmekamp für Appelrath Cüpper:
Dr. Jasper Stahlschmidt, Generalbevollmächtigter
White & Case / Buchalik Brömmekamp: . In: Legal Tribune Online, 08.04.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41258 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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