Die Papierfabrik Varel hat mit Unterstützung von Luther Verfassungsbeschwerde gegen eine Regelung der Energiewende eingelegt. Zur Vermeidung und Behebung von Störungen im Elektrizitätsnetz erlaubt das Energiewirtschaftsgesetz den Netzbetreibern, die eingespeiste Strommenge von Kraftwerken anzupassen. Die Verpflichtung, Strom einzuspeisen, trifft Betreiber von Industriekraftwerken besonders hart.
Gernot-Rüdiger Engel
Es handelt sich um die erste Verfassungsbeschwerde gegen diese Regelung. Das Unternehmen wird in Karlsruhe von Dr. Gernot-Rüdiger Engel aus dem Hamburger Büro von Luther vertreten.
Die Varel GmbH & Co. KG ist eine der größten Papierfabriken Europas. Für den Produktionsprozess benötigt das Unternehmen Fabrik Wärme und betreibt deshalb drei Gas-und-Dampf-Blöcke, die auch mehr als 50 Megawatt Strom erzeugen können. Damit gehört die Fabrik nach eigenem Dafürhalten zwar nicht zu den systemrelevanten Kraftwerken, müsse aber dennoch mit dem Risiko rechnen, dass es die Energieproduktion entweder drosseln oder in das öffentliche Netz einspeisen müsse, sagte ein Unternehmensvertreter gegenüber der dpa.
In beiden Fällen entstünden dem Werk erhebliche Produktionseinbußen und ungeplante Kosten, die Millionenhöhe erreichen könnten. Ein Ausgleich dieser Belastungen durch den Netzbetreiber sei nicht vorgesehen. "Solche drastischen Eingriffe und existenzbedrohenden Folgen drohen jedem Industrieunternehmen in Deutschland, das ein eigenes mit einer bestimmten Leistung betreibt", sagt Luther-Partner Engel. Laut dem Anwalt ist die Entschädigung betroffener Unternehmen nur unzureichend geregelt. Eine Vergütung erhalten betroffene Unternehmen nur für die Anpassung der Einspeiseleistung, nicht aber für die Ausfälle in der Produktion.
Luther für Papier- und Kartonfabrik Varel GmbH & Co. KG
Dr. Gernot-Rüdiger Engel, Umwelt/PLanung/Regulierung, Partner, Hamburg
Luther: . In: Legal Tribune Online, 07.01.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10576 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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