Der Rechtsstreit zwischen Ritter Sport und der Stiftung Warentest um Kennzeichnung eines Vanillearomas hat zahlreiche renommierte Kanzleien auf den Plan gerufen. Der Schokoladen-Hersteller ließ sich von Gleiss Lutz vertreten, während die Stiftung Warentest auf Franz Schulkamp setzte. Als Nebenintervenient trat der Aromaproduzent Symrise auf, der Clifford Chance mandatiert hatte.
Andreas Wehlau
Das Landgericht (LG) München I entschied am Montag, dass die Stiftung Warentest nicht behaupten darf, die Voll-Nuss-Schokolade von Ritter Sport enthalte ein chemisch hergestelltes Vanillearoma. Das Gericht wies den Widerspruch der Stiftung Warentest gegen eine entsprechende einstweilige Verfügung zurück.
Im Kern ging es um die Frage, ob der verwendete Aromastoff Piperonal als natürliches oder chemisches Aroma zu werten ist. Die Stiftung Warentest bezeichnet Piperonal als einen chemisch hergestellten Aromastoff und hat im Test die Ritter Sport-Schokolade als "mangelhaft" gewertet, weil der Hersteller Piperonal als "natürliches Aroma" im Zutatenverzeichnis aufführt. Ritter Sport hatte diese Behauptung zurückgewiesen, da ausschließlich natürlich gewonnenes Piperonal verwendet würde.
Gleiss Lutz beantragte daraufhin für den Schokoladen-Hersteller beim Landgericht München I eine einstweilige Verfügung, die am 28. November 2013 erlassen und mit dem Urteil vom Montag bestätigt wurde.
In das Verfahren schaltete sich auch Symrise ein, die den Aromastoff produziert. Das Unternehmen trat als Nebenintervenient auf und ließ sich von einem vierköpfigen Team von Clifford Chance vertreten.
Wie gestern bekannt wurde, will Franz Schulkamp-Mandantin Stiftung Warentest gegen das Urteil Berufung einlegen.
Gleiss Lutz für Ritter Sport
Dr. Andreas Wehlau, IP, Partner, München
Ritter Sport Rechtsabteilung
Thomas Seeger
Franz Schulkamp für Stiftung Warentest
Dr. Ulrich Franz, Partner, Berlin
Stiftung Warentest Rechtsabteilung
Winfried Ellerbrock
Clifford Chance für Symrise
Dr. Christof-Ulrich Goldschmidt, Corporate, Partner, Frankfurt
Dr. Gunnar Sachs, Corporate, Counsel, Düsseldorf
Uwe Hornung, Litigation, Partner, Frankfurt
Dr. Peter Burckhardt, Litigation, Counsel, Frankfurt
Gleiss Lutz / Clifford Chance / Franz Schulkamp: . In: Legal Tribune Online, 14.01.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10648 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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