Der Mobilfunk-Konzern Vodafone will große Teile des britischen Breitbandanbieters Liberty Global übernehmen, darunter die deutsche Tochter Unitymedia. Slaughter and May und Freshfields gehören zu den Rechtsberatern des Milliardendeals.
Vodafone und Liberty Global einigten sich auf einen Kaufpreis von 18,4 Milliarden Euro, teilte Vodafone am Mittwoch mit. Neben dem Deutschlandgeschäft wandern auch die Liberty-Geschäfte in Rumänien, Tschechien und Ungarn an das Unternehmen.
Vodafone gehört das Netz von Kabel Deutschland seit 2014, das Unternehmen würde mit der Übernahme von Unitymedia auch das verbliebene Kabelfernsehnetz in Deutschland kontrollieren. Unitymedia hat nach eigenen Angaben 7,2 Millionen Kunden und ist in den drei Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Hessen und Baden-Württemberg vertreten.
Geht alles über die Bühne wie geplant, wäre es der größte Deal in der europäischen Telekommunikationsbranche der vergangenen fünf Jahre. Er würde zudem den deutschen Telekom-Markt stark verändern. Mit der Übernahme würde Vodafone über ein Fernsehkabelnetz verfügen, mit dem knapp zwei Drittel aller bundesdeutschen Haushalte erreicht werden. Damit könnte Vodafone im ganzen Land Mobilfunk, Fernsehen und Breitband im Paket anbieten. Die beiden Unternehmen erwarten, dass die Übernahme Mitte 2019 abgeschlossen sein wird.
"Wettbewerbsverzerrende" Übernahme?
Allerdings muss die Transaktion noch von den Wettbewerbshütern genehmigt werden. Wegen der Größe der Übernahme ist zunächst wohl die EU-Kommission zuständig. Bei der Bewertung spielen neben dem Breitbandmarkt auch weitere Märkte eine Rolle: Auf dem Einspeisemarkt für TV-Sender etwa hätten diese aus Kritikersicht künftig nur noch einen Anbieter, über den sie ihr Programm an die Kunden bringen könnten. Da sich Unitymedia und Vodafone den Kabelmarkt bislang aufgeteilt hatten, ist diese Situation für die Sender jedoch nicht neu. Komplizierter ist es auf dem Markt für Wohnungsgesellschaften, die häufig langfristige Verträge mit Kabelanbietern abschließen. Hier wäre zu klären, ob weiter ein ausreichender Wettbewerb möglich ist.
Die Konkurrenz übte bereits scharfe Kritik. Telekom-Chef Tim Höttges bezeichnete die Übernahme als "wettbewerbsverzerrend". Er kündigte an: "Ich persönlich werde dafür kämpfen, dass wir im Sinne eines fairen Wettbewerbs für die Kunden alles tun werden, nicht benachteiligt zu sein." Neben der Telekom brachten sich auch lokale Glasfasernetz-Anbieter gegen die Fusion in Stellung. Sie kritisieren, dass Vodafone durch die Übernahme eine Monopolstellung auf dem Kabelfernsehmarkt erlangen könne. Sie fürchten zudem, dass der Glasfaserausbau ausgebremst werden könnte.
Rechtsberater von Vodafone bei dem Milliardendeal ist die britische Top-Kanzlei Slaughter and May, die das Telekommunikationsunternehmen regelmäßig berät. Freshfields Bruckhaus Deringer begleitet Liberty Global insbesondere bei den gesellschaftsrechtlichen Fragen bei der Transaktion, in Deutschland war Corporate-Partner Jochen Ellrott verantwortlich. Auch zwischen Freshfields und Liberty Gloabl besteht eine langjährige Mandatsbeziehung. Liberty Global lässt sich außerdem von Latham & Watkins zum deutschen Kartellrecht beraten.
ah/LTO-Redaktion
mit Material von dpa
Slaughter and May für Vodafone Group:
Roland Turnill, Corporate, Partner, London
Susannah Macknay, Corporate, Partnerin, London
Claire Jeffs, Wettbewerbs-/Kartellrecht, Partnerin
Kerry O'Connell, Wettbewerbs-/Kartellrecht, Partner
Duncan Blaikie, IP/IT, Partner
Steve Edge, Steuerrecht, Partner
Oliver Storey, Finanzrecht, Partner
Jonathan Fenn, Arbeitsrecht, Partner
Jane Edwarde, Real Estate, Partner
Freshfields Bruckhaus Deringer für Liberty Global:
David Sonter, Federführung, Corporate, Partner, London
David Brooks, Federführung, Corporate, Partner, London
Sascha Schubert, Kartellrecht, Partner, Brüssel
Peter Clements, Steuerrecht, Partner, London
Jochen Ellrott, Corporate, Partner, Hamburg
Dr. Frank Röhling, Regulierung, Partner, Berlin
Klaus Beucher, Regulierung, Partner, Düsseldorf
Alice Greenwell, Arbeitsrecht, Partnerin, London
Dr. Boris Dzida, Arbeitsrecht, Partner, Hamburg
Latham & Watkins Deutschland für Liberty Global (Kartellrecht)
Freshfields / Latham/ Slaughter and May: . In: Legal Tribune Online, 09.05.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/28543 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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