Eine Klage der US-Behörde FTC gegen Facebook wurde im zweiten Anlauf zugelassen. Auch die Generalstaatsanwaltschaften von 48 US-Bundesstaaten unternehmen einen neuen Anlauf, um den Verkauf von Instagram und Whatsapp zu erzwingen.
Nachdem in der vergangenen Woche bekannt wurde, dass die US-Regierung ihre Wettbewerbsklage gegen Facebook vor Gericht bringen konnte, lassen auch Dutzende amerikanische Bundesstaaten und Territorien nicht locker und wollen ihre Kartellklage, mit der sie zunächst gescheitert waren, in der Berufungsinstanz retten. 48 Generalstaatsanwälte sind am Freitag gegen die Entscheidung des Richters James E. Boasberg, der ihre Klage im vergangenen Jahr abgewiesen hatte, in Berufung gegangen.
Facebook sei ein Monopolist, der seine enorme Marktmacht dazu nutze, um Wettbewerber zu zerstören, argumentieren die Kläger laut den Gerichtsdokumenten, die LTO vorliegen. Gegen aufkommende Konkurrenten gehe der Konzern mit einer Strategie von "buy or bury" (kaufen oder beerdigen) vor und habe sich damit eine monopolistische Stellung geschaffen, die den Nutzern der Plattformen und der Gesellschaft im Ganzen schade.
Whatsapp und Instagram stehen im Fokus
Insbesondere der Kauf der beiden Dienste Instagram und Whatsapp ist den klagenden Generalstaatsanwaltschaften ein Dorn im Auge. Für Instagram hatte Facebook 2012 eine Milliarde Dollar bezahlt. Den Erwerb von Whatsapp ließ man sich zwei Jahre später 22 Milliarden Dollar kosten. Die Klägerseite unterstellt Facebook, dass die Käufe nur getätigt wurden, um die Monopolstellung im Bereich Online-Netzwerke zu verteidigen. Mit ihrer Klage verfolgen die Bundesstaaten das Ziel, den Konzern zum Verkauf beider Plattformen zu zwingen.
Richter James Boasberg hatte im vergangenen Sommer zunächst sowohl die Klage der Bundesbehörde FTC (Federal Trade Commission), als auch die Klage der Bundesstaaten abgewiesen. Im Fall der FTC kritisierte er, dass der Monopol-Vorwurf gegen Facebook nicht ausreichend belegt worden sei. Er ließ der Kommission aber die Möglichkeit offen, die Klage nachzubessern. Die mit zusätzlichen Zahlen und Argumenten untermauerte zweite Version der Klage nahm er nun diese Woche an.
Den Bundesstaaten gewährte Boasberg die Chance auf Nachbesserung nicht. Er argumentierte, dass sie unangemessen lange mit einer Klage gewartet hätten und deshalb ihre Ansprüche verfallen seien. In der Berufung kontern die Generalstaatsanwälte, dass dieses Prinzip nicht auf Staaten angewandt werden könne. Zum anderen sei das Ausmaß des wettbewerbswidrigen Verhaltens von Facebook erst mit der Zeit sichtbar geworden.
sts/LTO-Redaktion
mit Material der dpa
US-Generalstaatsanwälte gehen in Berufung: . In: Legal Tribune Online, 17.01.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47223 (abgerufen am: 18.11.2024 )
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