Die Bewährungsstrafe wegen Untreue gegen den ehemaligen EWE-Chef Matthias Brückmann ist rechtskräftig. Der BGH konnte keine Rechtsfehler zu seinem Nachteil feststellen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Revision des früheren EWE-Chefs, Matthias Brückmann, gegen seine Verurteilung verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig (Beschl. v. 14.12.2022, Az. 3 StR 288/22).
Das Landgericht Oldenburg hatte Brückmann Anfang April dieses Jahres wegen Untreue in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Darüber hinaus sollte Brückmann 18.000 Euro zahlen, das Geld sollte an bedürftige Kinder gehen.
Brückmann war von 2015 bis Februar 2017 Vorstandsvorsitzender des Oldenburger Energieversorgers EWE. In dieser Funktion verstieß er nach Auffassung des Gerichtes 2016 mit einer Spende von 253.000 Euro an eine soziale Stiftung des Ex-Boxweltmeisters Wladimir Klitschko wissentlich und durchgängig gegen interne Spendenregeln des EWE-Konzerns. Die nach den Regularien der EWE AG erforderliche Zustimmung des Finanz- und Prüfungssauschusses des Aufsichtsrates habe er nicht eingeholt. Ihm wurde auch ein zweiter Fall zur Last gelegt, bei dem er Gäste auf Kosten des Konzerns eingeladen hatte.
Das Urteil des Landgerichts wurde vom 3. Strafsenat des BGH überprüft. Dabei seien keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten festgestellt worden.
acr/LTO-Redaktion
Verurteilung wegen Untreue: . In: Legal Tribune Online, 27.12.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50594 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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