Die Deutsche Beteiligungs AG erwirbt eine Kontrollbeteiligung an der Managementberatung Unity. Für die DBAG waren RSM Ebner Stolz, Flick Gocke Schaumburg und Renzenbrink & Partner tätig, für Unity die Kanzlei Kleeberg.
Ein von der Deutschen Beteiligungs AG (DBAG) beratener Fonds erwirbt eine Kontrollbeteiligung an der Unity Aktiengesellschaft für Unternehmensführung und Informationstechnologie (Unity). Der bisherige Alleinaktionär, die Unity Innovation Alliance AG, die ihrerseits im Besitz ihrer Gründer und Mitarbeiter ist, bleibt im Rahmen einer Rückbeteiligung in wirtschaftlich nahezu gleicher Höhe investiert. Darüber hinaus investieren Unity-Mitarbeiter auch persönlich in die Unity.
Unity ist ein international aufgestelltes Beratungsunternehmen mit Spezialisierung auf Technologieberatung und Digitalisierungsprozesse. Die Managementberatung berät von 14 Standorten aus Kunden wie Airbus, Lufthansa-Technik, Mercedes-Benz und Miele. Insgesamt hat Unity knapp 400 Mitarbeiter. Im Jahr 2023 erwirtschaftete Unity eine Gesamtleistung von mehr als 72 Millionen Euro. In den vergangenen Jahren wuchs Unity um durchschnittlich 13 Prozent und liegt damit laut DBAG deutlich über dem Gesamtmarkt in Deutschland (ca. sieben Prozent)
Die im S-Dax gelistete DBAG ist ein Private-Equity-Unternehmen mit Sitz in Frankfurt am Main. Die DBAG investiert in gut positionierte mittelständische Unternehmen liegt. Das von ihr verwaltete oder beratene Vermögen beträgt rund 2,6 Milliarden Euro.
Die Transaktion bedarf noch der Zustimmung der Kartellbehörden.
Kanzleien & Köpfe
RSM Ebner Stolz hat die DBAG mit einer Financial Due Diligence begleitet. Federführend war der Partner Matthias Krankowsky.
Den steuerrechtlichen Part für die DBAG übernahm Flick Gocke Schaumburg (FGS) unter der Federführung von Prof. Dr. Vassil Tcherveniachki. Dabei arbeitete FGS mit der Schweizer Kanzlei Bär & Karrer zusammen, die das schweizerische Steuerrecht abdeckte.
Die Kanzlei Renzenbrink & Partner war für sämtliche gesellschaftsrechtlichen Aspekten des Erwerbs, der Rückbeteiligung der Verkäuferin und der Mitarbeiterbeteiligung zuständig. Sie wurde zum ersten Mal von der DBAG mandatiert.
Für Unity war laut Marktinformationen die kleeberg Rechtsanwaltsgesellschaft tätig.
fkr/LTO-Redaktion
RSM Ebner Stolz für die DBAG (Financial Due Diligence):
Matthias Krankowsky (Projektverantwortlicher Partner, Transaction Advisory Services)
Tobias Maximilian Fritz (Associate, Financial Due Diligence)
Yasir Niaz Butt (Associate, Financial Due Diligence)
Filippo Sztaray (Associate, Financial Due Diligence)
Sophie Lehnert (Associate, Financial Due Diligence)
Louis Müller (Associate, Financial Due Diligence)
Felice Micheln (Associate, Financial Due Diligence)
Flick Gocke Schaumburg für die DBAG (Steuerrecht Deutschland)
Prof. Dr. Vassil Tcherveniachki (Partner, Federführung, M&A Tax)
Associates: Dr. Nils Linnemann (Associate, M&A Tax)
Jonathan Zeller (Associate, M&A Tax)
Bär & Karrer für die DBAG (Steuerrecht Schweiz)
Susanne Schreiber (Partnerin, Federführung, M&A Tax)
Associates: Martin Leu (Associate, M&A Tax)
Christina Rüdisühli (Associate, M&A Tax)
Renzenbrink & Partner für die DBAG (Gesellschaftsrecht):
Dr. Dennis Schlottmann (Partner, Private Equity)
Dr. Ulf Renzenbrink (Partner, Private Equity)
Marc H. Kotyrba (Partner, Tax)
Moritz Rojek (Senior Associate, Private Equity)
Dr. Alexander Haunschild (Senior Associate, Private Equity)
Dr. Andreas Sandberger (externer Rechtsanwalt)
RSM Ebner Stolz/Flick Gocke Schaumburg/Renzenbrink & Partner: . In: Legal Tribune Online, 12.08.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55192 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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