Der deutsche Markt für Immobilientransaktionen hat sich seit dem Tief der Jahre 2008 und 2009 deutlich erholt. In den Verträgen können Verkäufer ihre Interessen wieder besser durchsetzen, wie sich etwa an Klauseln zu Verjährungsfristen und Garantieansprüchen zeigt. Zu diesen Ergebnissen kommt die aktuelle "CMS Real Estate Deal Point Study".
Volker Zerr
CMS Hasche Sigle hat für die mittlerweile vierte Studie über den Immobilientransaktionsmarkt die Vertragsklauseln von rund 360 betreuten Transaktionen der vergangenen fünf Jahre ausgewertet.
"Seit 2009 hat sich die Transaktionszahl deutlich erhöht und wir können nicht nur von einem stabilen, sondern einem weiter aufstrebenden Markt ausgehen", sagt Dr. Volker Zerr, Immobilienrechtsexperte und CMS-Partner. Wesentliche Gründe seien die weiter verbesserte gesamtwirtschaftliche Lage und die guten Finanzierungsbedingungen. "Die Ergebnisse zeigen deutliche Markttrends in den untersuchten Kategorien Asset-Klassen, Kaufpreisfinanzierung, Gewährleistungen und Garantien sowie Haftungsbeschränkungen."
Dass Verkäufer ihre Positionen immer besser durchsetzen können, zeigt sich beispielsweise an Klauseln, die eine Bagatellgrenze beziehungsweise eine Mindest-Freigrenze für Garantieansprüche des Käufers vorsehen (De-minimis und Basket): Mit etwa einem Drittel liegen sie deutlich über dem Niveau von 2009 (etwa zehn Prozent). Ebenfalls viel häufiger vereinbart werden Haftungshöchstgrenzen (Caps). "Ein Grund dafür ist, dass die Verkäufer aus ihrer derzeit starken Verhandlungsposition häufiger in der Lage sind, ihre Haftung für Garantien der Höhe nach zu beschränken", so Zerr.
Kürzere Verjährungsfristen
Den Verkäufern kommt zudem die günstige Entwicklung der Verjährungsfristen zugute: Der Anteil der Transaktionen mit vertraglichen Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche von mehr als 18 Monaten hat in den vergangenen vier Jahren mit durchschnittlich zwei Dritteln auf einem konstant hohen Niveau gelegen. Im gleichen Zeitraum ist der Anteil der Transaktionen gesunken, bei denen keine Begrenzung der gesetzlichen Verjährungsfristen vereinbart wurde.
Verkäufer konnten nahezu immer eine Verkürzung durchsetzen. Transaktionen mit einer Verjährungsfrist von zwölf bis 18 Monaten blieben bei durchschnittlich 16 Prozent etwa gleich, Deals mit einer kurzen Verjährungsfrist von höchstens zwölf Monaten halbierten sich dagegen von 14 Prozent in 2012 auf sieben Prozent in 2013.
CMS Hasche Sigle
Dr. Volker Zerr, Immobilienrecht, Partner
CMS-Hasche-Sigle-Studie: . In: Legal Tribune Online, 07.03.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11238 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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