Im Kampf um die Talente macht ein neues Schlagwort die Runde unter Personalfachleuten: Candidate Experience. Sie ist Teil des wichtiger werdenden 'Employer Branding'. Martin Wollziefer und Christine Sauerwald erklären den Trend.
LTO: Was verbirgt sich hinter dem neuen Trendwort Candidate Experience?
Christine Sauerwald: Es geht schlicht darum, Bewerberinnen und Bewerber nicht nur über den Firmennamen, die spannende Aufgabe oder das attraktive Gehalt für den Arbeitgeber zu gewinnen. Im Bewerbungsverfahren kann man vielmehr auch durch professionellen Umgang punkten.
LTO: Sollte das nicht selbstverständlich sein? Von Bewerbern erwarten die Kanzleien schließlich auch Professionalität.
Sauerwald: Eigentlich ja. Aber tatsächlich spielt dieses Thema auch aus einem anderen Grund eine große Rolle in den Kanzleien. Denn hier hat sich der Arbeitsmarkt gedreht: Mittlerweile finden sich die Kanzleien in der Rolle des Bewerbers wieder. Die wenigen passenden Talente sind kaum noch zur Bewerbung zu bewegen - schon gar nicht per Online-Formular.
LTO: Was ist so schlimm an einem Online-Formular?
Martin Wollziefer: Laut der Candidate Experience Studie 2014 von Christoph Athanas und Professor Peter Wald bevorzugen rund 70 Prozent der Bewerber eine Bewerbung per E-Mail. Jeder zehnte Bewerber lehnt Online-Bewerbungsformulare komplett ab und verzichtet im Zweifel auf eine entsprechend Bewerbung. Wir glauben, dass diese Quoten bei jungen Juristinnen und Juristen noch höher sind.
Juristen haben keine Lust auf Bewerbungsformulare
LTO: Warum sperren sich ausgerechnet Juristen gegen Online-Bewerbungsformulare?
Wollziefer: Ich glaube nicht, dass man von 'sperren' reden kann. Aber der allgemeine Personalmarkt und auch meine langjährige Erfahrung als Personalverantwortlicher zeigen, dass die Abneigung gegen Onlineformulare in dem Maße wächst, wie das Angebot an guten Kandidaten sinkt. Anders gesagt: Je umworbener die Kandidatinnen und Kandidaten, umso weniger Lust haben die auf ein solches Web 2.0-Formular.
Es gibt sogar eine Kanzlei, die per Muster auf ihrer Homepage Bewerbern zeigt, wie sie sich die ideale Bewerbung vorstellt. Da kann man nur viel Glück wünschen! Geeignete Kandidaten werden so vermutlich eher abgeschreckt. Gerade wenn eine Kanzlei nicht zu den großen, bekannten Namen gehört, ist es umso wichtiger, gegenüber dem qualifizierten Nachwuchs äußerst geschmeidig zu sein und Bewerber nirgendwo anecken oder abprallen zu lassen.
LTO: Man soll sich dem Bewerber also anbiedern?
Sauerwald: Nicht anbiedern. Aber in jedem Kontakt der neuen Mitarbeiterin oder dem neuen Mitarbeiter Wertschätzung entgegenbringen. Im Gegensatz zu vielen anderen Employer Branding-Maßnahmen kann eine Kanzlei tatsächlich mit einem guten Auftritt gegenüber den Kandidaten ohne jeden Kostenaufwand andere Wettbewerbsnachteile im Kampf um die Talente ausgleichen.
Désirée Balthasar, Recruiting-Trend Candidate Experience: . In: Legal Tribune Online, 14.10.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17203 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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