Ein mit Burda Digital geschlossener Beherrschungsvertrag hat die Zustimmung der Hauptversammlung der Holidaycheck Group gefunden. Für die außenstehenden Aktionäre sieht der Vertrag eine Ausgleichszahlung sowie ein Abfindungsangebot vor.
Außenstehende Aktionäre, die nach dem am 26. November 2021 vollzogenen Delisting noch Anteilsscheine der HolidayCheck Group halten, sollen eine jährliche Ausgleichszahlung in Höhe von 0,21 Euro brutto je Aktie erhalten.
Mit dem Beherrschungsvertrag wurde zudem festgelegt, dass es ein Erwerbsangebot in Richtung der verbliebenen außenstehenden Anteilseigner geben wird. Die Höhe des Barabfindungsangebot wurde bei 3,21 Euro je Aktie angesiedelt.
Wie der Vorstand der Holidaycheck Group mitteilt, sei die Höhe der Ausgleichszahlung wie auch des Abfindungsangebotes auf der Grundlage einer Unternehmensbewertung ermittelt und festgelegt worden. Die ordentliche Hauptversammlung der Holidaycheck Group, zu der das Unternehmen nach LTO-Informationen von GSK Stockmann beraten wurde, hat dem Beherrschungsvertrag am 24. Mai 2023 zugestimmt.
Burda Digital ließ sich zum Abschluss des Beherrschungsvertrags mit Holidaycheck von einem Trio der Kanzlei Gibson, Dunn & Crutcher beraten. Die Federführung lag bei Dr. Ferdinand Fromholzer. Zuvor war Gibson Dunn bereits im Rahmen des Delistings beratend tätig.
Das Bewertungsgutachten wurde nach LTO-Informationen von TAP Dr. Schlumberger Krämer & Partner erstellt, die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft war als Vertragsprüfer gerichtlich bestellt.
sts/LTO-Redaktion
Gibson, Dunn & Crutcher für Burda Digital SE:
Dr. Ferdinand Fromholzer (Partner, Corporate, München)
Silke Beiter (Counsel, Corporate, München)
Melina Kronester (Associate, Corporate, München)
GSK Stockmann für Holidaycheck AG:
Dr. Alexander Thomas (Partner, Kapitalmarktrecht, München)
Gibson Dunn | GSK Stockmann: . In: Legal Tribune Online, 26.05.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51866 (abgerufen am: 21.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag